Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2025-01-13
Kreiswahlleiter informiert über verkürzten Zeitraum für die Briefwahl Grund ist die vorgezogene Neuwahl zum deutschen Bundestag am 23.02.2025
Oberbergischer Kreis. Wahlberechtigte sollten den verkürzten Briefwahlzeitraum bei der diesjährigen Bundestagswahl beachten. Darauf weist Kreiswahlleiter Jochen Hagt hin. Wie bei jeder Wahl gibt es auch bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 die Möglichkeit der Urnenwahl und der Briefwahl: Wählerinnen und Wähler, die zur Stimmabgabe nicht ihr jeweiliges Wahllokal aufsuchen möchten (Urnenwahl), können dies per Briefpost (Briefwahl) erledigen.
Im Oberbergischen Kreis wird der Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 erfolgen. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Druckfreigabe für die Stimmzettel. Diese kann erst nach den Sitzungen des Landes- und Bundeswahlausschusses am 30. Januar erfolgen. An diesem Datum wird über mögliche Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags oder einer Landesliste entschieden. Dieser Termin muss daher zwingend abgewartet werden. Unmittelbar danach werden die Stimmzettel gedruckt und an die kreisangehörigen Kommunen verteilt.
Bereits vor Druck der Stimmzettel, versenden die Gemeinde- und Stadtverwaltungen die Wahlbenachrichtigungen an die Bürgerinnen und Bürger.