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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-01-21

Kreis informiert über Erneuerbare Energien des Regionalplans Köln Möglichkeit zur Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern bis 13.02.2025

Oberbergischer Kreis. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 beschlossen, den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln (kurz: „Teilplan EE“) öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs einzuleiten.

Wesentlicher Plangegenstand ist die Festlegung von Windenergiebereichen (WEB), die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie Rechnung tragen. Alle im Oberbergischen Kreis dargestellten WEB sollen auch als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, mit denen Erleichterungen im Zulassungsverfahren verbunden sind.

Die Öffentlichkeit sowie öffentliche Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 13.01.2025 bis einschließlich 13.02.2025 die Gelegenheit, zu der Neuaufstellung des Regionalplans, Teilplan EE, Stellung zu nehmen.

Die weiteren Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln vom 06.01.2025 zu entnehmen. Darin sind auch Links zu den Planunterlagen und zu den Möglichkeiten, eine Stellungnahme abzugeben, dargelegt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.