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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-02-05

"Jugend musiziert" auf Schloss Homburg Gemeinsames Konzert der Preisträgerinnen und Preisträger aus dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet das traditionelle Konzert der Preisträgerinnen und Preisträger des Regionalwettbewerbs "Jugend musiziert" in der Neuen Orangerie auf Schloss Homburg statt. In diesem Jahr stehen erstmals Preisträgerinnen und Preisträger aus dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis auf der Bühne und werden für ihr außergewöhnliches musikalisches Können geehrt. Dabei werden gleich zwei Konzerte mit ausgewählten Beiträgen geboten: Um 11:00 Uhr findet die Ehrung der 5- bis 12-Jährigen statt. Nach einer Pause werden die 13- bis 17-Jährigen in einem zweiten Konzert um 15:00 Uhr, ihr musikalisches Talent präsentieren.

Moderiert werden beide Konzerte von Kerith Müller, die an der Städtischen Max-Bruch-Musikschule Bergisch Gladbach den Fachbereich Blechblasinstrumente leitet. Darüber hinaus leitet sie das „Max-Bruch-Blasorchester", das „Junge Blasorchester Rhein-Berg" und das Blechblasquintett der Musikschule Bergisch Gladbach.

Der Regionalausschuss und der JuMBO e.V. (mit Sitz in der Städtischen Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach) organisieren den Wettbewerb und die Preisträgerkonzerte.

Der Eintritt zu beiden Konzerten ist frei. Es stehen begrenzt Plätze zur Verfügung.

Der bundesweite Musikwettbewerb wird bereits seit 1964 durchgeführt.
Weitere Informationen auf www.schloss-homburg.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.