Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-02-13

Schlossgespenst HomBuh führt Familien durch`s Museum Puppenspieler Gerd J. Pohl ist am 16.03.2025 und am Ostersonntag wieder auf Schloss Homburg aktiv

Oberbergischer Kreis. HomBuh hat ein ungewöhnliches Hobby: das Schlossgespenst erzählt gerne Geschichten! Und HomBuh hat viel zu erzählen, denn zu den besonderen Dingen im Schloss, wie den Ritterrüstungen und außergewöhnlichen Gebrauchsgegenständen, fallen ihm immer wieder neue Sachen ein und weil das Schlossgespenst gerne Menschen kennenlernt, unterhält es auf liebenswerte Weise die kleinen und großen Museumsgäste. 

Geschichten erzählen mit HomBuh

Hinter HomBuh steckt der Puppenspieler Gerd J. Pohl. Er führt durch das Museum und hat das sympathische Schlossgespenst als Stabpuppe dabei. Vielen Familien in der Region ist Gerd J. Pohl  als Leiter des Theaters im Puppenpavillon in Bensberg bekannt und durch Auftritte in Kindergärten und Grundschulen, mit seiner Reisebühne "Piccolo Puppenspiele".

Zu seiner besonderen Museumsführung als Schlossgespenst sagt der engagierte Puppenspieler: "Vor 50 Jahren bin ich an der Hand meiner Eltern durch Schloss Homburg gelaufen - jetzt hoffe ich, dass ich etwas von meiner damaligen Begeisterung für dieses wundervolle Gemäuer an die Kinder von heute weitergeben kann."

Eintrittspreise und weitere Informationen:

Tickets kosten 6,00 € und sind im Vorverkauf unter www.bergisch-live.de erhältlich.

Zum Ticketpreis wird der reguläre Museumseintritt erhoben. Erwachsene zzgl. 6,00 €, Kinder zzgl. 3,50 €.  (Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben freien Eintritt).

Weitere Informationen per Telefon 02261 88-4171 (während der Öffnungszeiten des Museums), per E-Mail an muspaed@obk.de und auf www.schloss-homburg.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.