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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-02-21

Vereinsrecht: Dorfservice Oberberg bietet kostenlose Fortbildungen Kreis ermöglicht Dorfgemeinschaften wieder Online-Kurse zu Haftungsfragen und Satzungen

Oberbergischer Kreis. Auch in 2025 bietet der Oberbergische Kreis über den Dorfservice Oberberg wieder kostenlose Schulungen an: Für Dorfvereine und Dorfgemeinschaften gibt es zwei weitere Online-Fortbildungen zum Thema Vereinsrecht.  

Ehrenamt schützt nicht vor einer Haftung

Der erste Online-Kurs findet am Montag, 24.03.2025 von 18:00 bis 20:00 Uhr statt und bietet relevante Informationen zum Thema Haftungsverhältnisse im Verein.
Die Online-Fortbildung zeigt auf, dass auch steuerbegünstigte Vereine für ein Fehlverhalten ihrer „Repräsentanten“ in Anspruch genommen werden und welche Haftungsgefahren konkret bestehen, etwa persönliche Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder und Mitglieder eines Vereins. Anhand typischer Vereinssituationen wird dargestellt, wie sich Dorfgemeinschaften und Dorfvereine vor Haftungsgefahren schützen können und es gibt eine Überblick über erforderliche und nützliche Versicherungen.

Anmeldungen zu dieser Online-Schulung sind bis zum 21.03.2025 möglich, per E-Mail an markus.klein@obk.de oder telefonisch unter 02261 88-6131.

Satzungsoptimierungen für Vereine

Das zweite Online-Angebot, am Donnerstag, 03.04.2025 von 18:00 bis 20:00 Uhr bietet relevante Informationen zu Satzungsoptimierungen für Vereine. 
Das maßgebliche Recht eines Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Trotz dieser erheblichen Bedeutung sind die gesetzlichen Vorgaben eher dürftig. Daher ist es entscheidend, dass die Satzung an die aktuellen vereins- (steuer-) rechtlichen Anforderungen angepasst wird. Neben den Anforderungen aus dem Gemeinnützigkeitsrecht bestehen häufig auch Erfordernisse aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der aktuellen vereinsrechtlichen Rechtsprechung. Die Fortbildung zeigt, worauf hier zu achten ist. Teilnehmende der Dorfgemeinschaften und -vereine können hier auch ihre eigene Satzung prüfen, wie diese optimiert werden können.

Als Referent der beiden Online-Schulungen steht Rechtsanwalt Michael Röcken bereit, der im Rahmen der Veranstaltung auch Fragen der Teilnehmenden beantwortet.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldungen zu dieser Online-Schulung sind bis zum 01.04.2025 möglich, per E-Mail an markus.klein@obk.de oder telefonisch unter 02261 88-6131.

Informationen zu weiteren Fortbildungsmöglichkeiten für Dorfvereine und Dorfgemeinschaften finden Sie auf www.obk.de/dorfservice.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.