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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-04-02

Kreis bietet über Dorfservice Oberberg weitere kostenlose Fortbildungen zum Vereinsrecht Online-Schulung für Dorfvereine und -gemeinschaften zu Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Oberbergischer Kreis. Auch in 2025 unterstützt der Oberbergische Kreis über den Dorfservice Oberberg die Dorfvereine und Dorfgemeinschaften mit Fortbildungen zum Vereinsrecht.

Das Online-Angebot am Donnerstag, 08.05.2025, 18:00 bis 20:00 Uhr bietet Informationen zu Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Der überwiegende Teil der Vereine verfolgt steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, das heißt, dass diese gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Für den Vorstand ist es wichtig, dass er die dafür steuerrechtlichen Vorgaben kennt. 

In dem Webinar werden die grundlegenden Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts dargestellt. Nach einer allgemeinen Einführung in die gesetzlichen Grundlagen werden insbesondere die Grundsätze der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und der Unmittelbarkeit (§ 57 AO) dargestellt.

Auch Fragen zu Mittelverwendung und Rücklagenbildung sowie die Mittelweitergabe an andere Organisationen werden beantwortet und es gibt Informationen zu Kooperationsmöglichkeiten nach dem neuen Gemeinnützigkeitsrecht.

Das Thema "tatsächliche Geschäftsführung" wird anhand von praktischen Beispielen mit Hinweisen bezüglich der Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt dargestellt.

Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Vereins, der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung sowie der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird ebenfalls unter Darstellung der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt.


Als Referent steht Rechtsanwalt Michael Röcken zur Verfügung, der den Teilnehmenden auch bei Rückfragen gerne Auskunft gibt. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenfrei.

Anmeldungen sind bis zum 06.05.2025 möglich, per E-Mail an Markus Klein unter markus.klein@obk.de oder telefonisch unter 02261 88-6131.
Informationen zu weiteren Angeboten für Dorfvereine und Dorfgemeinschaften auf www.obk.de/dorfservice.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.