Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-05-26

Mit HomBuh spannende Geschichten auf Schloss Homburg erleben Handpuppenführung mit Schlossgespenst HomBuh am Sonntag, 21. Juni 2025

Oberbergischer Kreis. Seit Jahren lebt HomBuh als Schlossgespenst auf Schloss Homburg und findet es großartig. Es kennt viele Verstecke, wo es bestens spuken kann. Doch vor allem kann HomBuh auf Schloss Homburg seiner liebsten Beschäftigung nachgehen: Spannende Geschichten erzählen und dabei nette Leute kennenlernen. Zum Schloss und seinen vielen Ausstellungsstücken, wie etwa den Ritterrüstungen, fallen HomBuh immer wieder neue Sachen ein.

Hinter HomBuh steckt der Puppenspieler Gerd J. Pohl. Er führt durch das Museum und hat das liebenswerte Gespenst als Stabpuppe dabei. Vielen Familien in der Region ist er als Leiter des Theaters im Puppenpavillon in Bensberg bekannt und durch Auftritte mit seiner Reisebühne "Piccolo Puppenspiele" in Kindergärten und Grundschulen. Zu seiner Aufgabe als Schlossgespenst sagt er: "Vor 50 Jahren bin ich an der Hand meiner Eltern durch Schloss Homburg gelaufen - jetzt hoffe ich, dass ich etwas von meiner damaligen Begeisterung für dieses wundervolle Gemäuer an die Kinder von heute weitergeben kann."

Tickets kosten 6,00€ und sind im Vorverkauf unter www.bergisch-live.de erhältlich.

Zum Ticketpreis wird noch der reguläre Museumseintritt erhoben. Erwachsene zzgl. 6,00 €, Kinder zzgl. 3,50€ (Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben freien Eintritt).

Interessierte erhalten weitere Informationen per Telefon 02261 8841-71 (während der Öffnungszeiten des Museums), über E-Mail an schloss-homburg@obk.de und auf www.schloss-homburg.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.