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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-05-25

Öffentliche Trinkwasserbrunnen Das Gesundheitsamt begrüßt den Betrieb von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum ausdrücklich.

Oberbergischer Kreis. Der Sommer steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr sind wieder langanhaltende Hitzeperioden zu erwarten. Öffentliche Trinkwasserbrunnen bieten dann den Bürgern eine einfache Möglichkeit, sich sowohl beim Einkaufsbummel in der Stadt als auch bei sonstigen Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände mit Trinkwasser zu versorgen.

Der Betrieb ist dem Gesundheitsamt vom Betreiber anzuzeigen. Das Gesundheitsamt ist gerne bereit, die Kommunen bezüglich der Installation zu beraten oder Empfehlungen zu geben. Damit ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann, sind bei der Installation die gültige Trinkwasser-Verordnung, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu beachten. Diese beinhalten unter anderem regelmäßige (monatliche) Beprobungen des Wassers bei zugelassenen Laboren, wodurch die Sauberkeit und die Sicherheit des Trinkwassers überprüft werden.

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