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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-06-20

Blaualgen an der Bevertalsperre in Hückeswagen Wupperverband und Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informieren: Badeverbot für die „Zornige Ameise“. Am „Käfernberg“ ist Baden wieder erlaubt.

Oberbergischer Kreis. Durch hohe Temperaturen, intensive Sonneneinstrahlung und die aufgrund der anhaltenden Dürrelage niedrigen Füllstände der Talsperren können sich aktuell sehr kurzfristig Blaualgenblüten entwickeln. Die deutlich erkennbaren Aufrahmungen und Schlieren können dabei sehr lokal entstehen und sich durch Niederschlagsereignisse oder stärkeren Wind und Wellengang rasch wieder auflösen. 

Für die Badestelle "Zornige Ameise" an der Bevertalsperre gilt ab sofort aufgrund von Blaualgen ein Badeverbot. Das am 18.06.2025 verhängte Badeverbot für die Badestelle "Käfernberg" an der Bevertalsperre ist wieder aufgehoben. Auch an den Badestellen "Campingplatz 1" und "Campingplatz 2" ist das Baden aktuell erlaubt.

Grundsätzlich wird Badegästen empfohlen, aufmerksam zu sein, da Blaualgen von Wellen- und Windbewegungen schnell verdriftet werden können. Auf www.obk.de/blaualgen erfahren Sie, wie Sie Blaualagen erkennen und sich dann verhalten sollten.

Aktuelle Informationen zu den Badestellen im Oberbergischen Kreis finden Sie unter www.obk.de/badegewaesser.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.