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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-06-26

Jahresbericht Der Baumhof Beratungsstelle mit Rekordzahlen bei Anmeldungen.

Oberbergischer Kreis. Der Baumhof, als Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hat den Jahresbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht, der spannende Einblicke in die Beratungsarbeit der Erziehungsberatungsstelle des Oberbergischen Kreis gibt. Neben einem eindrücklichen Artikel zur Arbeit mit Familien mit einem schwerkranken Kind, findet sich auch ein Beitrag, welcher die Therapiehündin Mia in origineller Weise vorstellt, die seit dem Frühjahr 2024 das Team der Beratungsstelle verstärkt. Ein weiterer Artikel beschäftigt sich mit dem historischen Gummersbacher Haus, welches die Beratungsstelle seit 57 Jahren beherbergt.

Mit 1130 Fällen, bei denen die Ratsuchenden im Durchschnitt sechs Beratungsgespräche hatten, wurden die schon sehr hohen Fallzahlen der Vorjahre noch einmal übertroffen. Diese Zahl macht den wachsenden Bedarf an Unterstützung deutlich, bringt aber auch die Beratungsstelle an Grenzen, den Ratsuchenden zeitnah ein Beratungsangebot machen zu können, was dank dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor gelingt. Umso bedeutsamer in diesem Zusammenhang ist die Zufriedenheit der Ratsuchenden die in anonymen Nachbefragung erhoben wurde: 80 % der Erwachsenen und sogar 93,3 % der jungen Menschen die beraten wurden meldeten eine völlige Zufriedenheit bzw. einen völligen Beratungserfolg zurück.

Den kompletten Jahresbericht kann man auf der Internetseite www.obk.de/baumhof einsehen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.