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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-07-02

Kulturrucksack NRW in den Sommerferien: Projekte und Workshops im Oberbergischen Kreis Viele Angebote für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren

Oberbergischer Kreis. Der Kulturrucksack NRW bietet auch in diesen Sommerferien im Oberbergischen Kreis ein vielfältiges Angebot an kulturellen, außerschulischen Projekten für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Beim Urban Sketching in Wipperfürth, Wiehl und Bergneustadt wird das schnelle und lockere Skizzieren von Motiven vermittelt. In Nümbrecht können sich junge Kreative bei einem Einführungskurs in die Malerei mit Stift und Pinsel ausprobieren.

Ein eigenes Hörspiel erarbeiten Kinder und Jugendliche in Engelskirchen. Wer lieber draußen unterwegs ist, kann Kunst und Natur miteinander verbinden: bei Co-Creating Nature in Morsbach oder beim Tiere entdecken mit Stift und Farbe im Affen- und Vogelpark in Reichshof-Eckenhagen.

Auch nach den Sommerferien finden überall im Kreis Workshops und Projekte statt, so dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, in ihren Heimatorten gemeinsam kreativ zu werden.

Der Kulturrucksack geht auch auf Reisen. Ab August 2025 gibt es in vier Bibliotheken im Kreis Gelegenheit, gemeinsam mit der Künstlerin Sabine Schunk das eigene Lieblingsbuch als Bild zu gestalten.

  • Samstag, 16. August, 13-17 Uhr, Gemeindebücherei Lindlar
  • Dienstag, 19. August, 10-14 Uhr, Stadtbücherei Bergneustadt
  • Mittwoch, 20. August, 13-17 Uhr, Stadtbücherei Waldbröl
  • Samstag, 04. Oktober, 11-15 Uhr, Gemeindebücherei Morsbach

Weitere Information auf www.obk.de/kulturrucksack und per E-Mail an kulturrucksack@obk.de.

Alle Angebote finden sich unter https://www.kulturrucksack.nrw.de/kommune/oberbergischer-kreis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.