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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-09-17

Offener Spieltreff: neues Angebot der Ehrenamtsinitiative Weitblick am Standort Engelskirchen Jeden zweiten Donnerstag im Monat finden Brett- und Kartenspiele statt

Oberbergischer Kreis. Eine neue Freizeitaktivität in lockerer Atmosphäre: Der Spieltreff der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises startet am Donnerstag, den 09. Oktober 2025 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus Engelskirchen (Engels-Platz 4, Raum 5).
Wer Spaß an Brett- und Kartenspielen hat und sich gerne mit Menschen zu Gesellschaftsspielen treffen möchte, kann kostenlos teilnehmen.   
Weitblicklotsin Ingrid Walbeck hat das neue Projekt in Engelskirchen initiiert: "Ich freue mich auf zwei entspannte Stunden mit netten Gesprächen, Spiel und Spaß. Nicht nur Seniorinnen und Senioren sollen sich angesprochen fühlen, Menschen jeden Alters sind herzlich willkommen!“

Am Weitblickstandort Engelskirchen werden bekannte und neue Karten- und Brettspiele angeboten. Regeln können gerne im Team erklärt werden. Christine Bray, Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt des Oberbergischen Kreises, freut sich, dass dieses neue Projekt bald angeboten wird: "Gesellschaftsspiele haben viele positive Aspekte. Sie sind eine willkommene Ablenkung vom Alltag und können zur Entspannung beitragen. Außerdem machen sie einfach Spaß!“

Die unterhaltsamen und kurzweiligen Spielnachmittage sollen ab dem 09. Oktober 2025 regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat stattfinden. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte im:

Weitblickbüro Engelskirchen 
Weitblicklotsin Ingrid Walbek
Engels-Platz 4 in 51766 Engelskirchen
mobil: 01575 2998090
E-Mail: nachbarschaftshilfe-engelskirchen@weitblick-obk.de

Persönliche Sprechstunde:
Donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Sprechstunde:
Dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und auf www.obk.de/weitblick

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.