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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-08-20

Pflaster, Medikamente und Co.: Das gehört in die Haus- und Reiseapotheke Die Kreisverwaltung informiert monatlich zum Thema Notfallvorsorge. Diesmal geht es um die Haus- und Reiseapotheke.

Oberbergischer Kreis. Sommerzeit ist Reisezeit. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die Haus- und Reiseapotheke auf Stand zu bringen. Die Hausapotheke sollte neben Standardmaterialien für die Versorgung von kleineren Verletzungen und aktuellen Erkrankungen auch individuelle Medikamente enthalten. Empfohlen wird folgender Inhalt:

  • Persönliche, verschriebene Medikamente
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Erkältungen
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit und Erbrechen sowie Elektrolyte
  • Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe
  • Fieberthermometer
  • Pinzette (Entfernung von Splitter, Zecken ...)
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Wunddesinfektionsmittel
  • DIN-Auto-Verbandskasten oder einzelnes Verbandsmaterial: Mull-Kompressen, Pflaster, Verbandschere, Binden, Dreiecktuch

In die Reiseapotheke gehört grundsätzlich alles, was zur Hausapotheke gehört. Ergänzen sollten Sie Sonnenschutz (Creme LSF 30-50, Kopfbedeckung, Sonnenbrille) sowie Medikamente gegen typische Reisebeschwerden. Die genaue Zusammenstellung der individuellen Reiseapotheke hängt von der Art der Reise, dem Reiseziel und von der medizinischen Versorgung im Urlaubsland ab. Ergänzt werden könnten z. B. folgende Dinge:

  • Medikamente gegen Reiseübelkeit
  • Insektenschutzmittel
  • Ohrentropfen (besonders bei Tauchurlauben)
  • Nasenspray (Druckausgleich bei Flugreisen)
  • Kühlkompressen (Sporturlaub)

Für die Einreise in einige Länder sind spezielle Impfungen erforderlich. Bestimmte Medikamente dürfen nur mit einem entsprechenden Nachweis mitgeführt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung wird deshalb empfohlen. Auf www.obk.de/reisemedizin informiert das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises zum Thema.

Bei Fragen zu Ihrem individuellen Bedarf, wenden Sie sich bitte an Ihre Apotheke, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

 

Weitere Informationen

Unter www.obk.de/notfall-info erhalten Sie weitergehende Informationen rund um die Themen Notfälle und Notfallvorsorge.

Auf www.bbk.bund.de können Sie zudem den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ herunterladen. Darin finden Sie auch eine Checkliste für die Hausapotheke.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.