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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-09-19

Kostenfreie Theaterferienwoche im Museum und Forum Schloss Homburg Entdeckungsreise durch die Zeit mit besonderen Geschichten und Personen im Schloss

Oberbergischer Kreis. Das Museum und Forum Schloss Homburg steckt voller Geschichten und vor allem voller spannender Charaktere: in der Theaterferienwoche vom 13. – 17. Oktober 2025 werden sie lebendig.

Gemeinsam mit Theaterpädagogin Kathleen Wojahn und Museumspädagogin Miriam Rouenhoff gehen die Teilnehmenden auf Entdeckungsreise durch die Zeit und suchen besondere Geschichten und Personen im Schloss. Daraus erarbeiten sie kleine Spielszenen – etwa von einem TV Reporter, der live von den Verhandlungen des Siegburger Vergleichs berichtet, oder einen genervten Ritter, der mit allen falschen Annahmen über das Rittertum aufräumt sowie der Malerin Adeline Jaeger, die über ihr Leben als Künstlerin im 19. Jahrhundert berichtet und den neuesten Klatsch und Tratsch über ihre Familienmitglieder verbreitet. Aus den Szenen entsteht als Schlussaufführung ein Rundgang durch das Museum, der einen außergewöhnlichen Einblick in die Geschichte bietet.

Die Theaterwoche ist für interessierte Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren kostenfrei. Anmeldungen sind unter kulturrucksack@obk.de möglich. Das Programm findet statt von Montag, 13., bis Freitag, 17.10.2025, 11:00 - 16:00 Uhr.

Das Projekt findet statt im Rahmen des Förderprogramms Kulturrucksack NRW im Oberbergischen Kreis. Das Landesprogramm Kulturrucksack NRW fördert kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten speziell für 10- bis 14-Jährige. Seit 2023 ist der Kulturrucksack auch im Oberbergischen Kreis unterwegs.

Weitere Information unter: www.obk.de/kulturrucksack.

Alle Angebote unter: https://www.kulturrucksack.nrw.de/kommune/oberbergischer-kreis

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.