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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-10-14

Weitere Azubis im Kreishaus begrüßt Die Kreisverwaltung freut sich über die tatkräftige Unterstützung für den Rettungsdienst

Oberbergischer Kreis. Zum 01.10.2025 haben 22 neue Auszubildende ihre Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter aufgenommen. Die Kreisverwaltung heißt die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen und freut sich über die tatkräftige Unterstützung für den Rettungsdienst.

Folgende Neuzugänge absolvieren die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter im Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises:

  • Becker, Leon
  • Becker, Lilly-Josephine
  • Bodinet, Simon
  • Buchen, Franziska
  • Büchner, Jakob
  • Cickek, Melda
  • Feldhoff, Samantha
  • Flachsmeier, Jule
  • Haack, Sara-Melina
  • Hegener, Luisa Rubina
  • Hermann, Christopher
  • Koch, Runa Jasmin
  • Köhn, Julia
  • Konrads, Ole Paul
  • Mertens, Tilo
  • Moh, Djamal
  • Renner, Jannes
  • Salzmann, Chiara
  • Scheibe, Lorena
  • Schmidt, Mirjam
  • Stamm, India
  • Tyralla, Fabienne Maxine

In einer Kooperation mit der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) lernen die angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eine spannende Mischung aus theoretischem und praktischem Inhalt. Neben den einzelnen Schulblöcken bekommen die Azubis in ihren praktischen Einheiten einen Einblick darüber, was alles zur Notfallrettung dazu gehört. Diese finden sowohl in Lehrrettungswachen als auch in geeigneten Krankenhäusern statt.

Bewerbungen sind über www.obk-karriere.de möglich!

Aktuell sind die Ausbildungsplätze für Oktober 2026 ausgeschrieben. Wir freuen uns über Bewerbungen über die neue Karriere-Website des Oberbergischen Kreises unter www.obk-karriere.de.

Auf der Internetseite erhalten Sie ausführliche Informationen rund um das vielfältige Arbeiten und die Ausbildung beim Oberbergischen Kreis. Dort finden Sie zudem alle aktuellen Stellenangebote. Reinschauen lohnt sich, denn: Mit uns wird's rund!

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.