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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-11-07

Fünf Jahre Ehrenamts-Akademie: Lernen, Vernetzen, Gestalten – gemeinsam Zukunft gestalten Impulsveranstaltung am 22. November 2025 im Oberbergischen Kreis forciert Austausch, Weiterbildung und Zusammenarbeit für Vereine und Ehrenamtliche.

Oberbergischer Kreis. Die Ehrenamts-Akademie feiert ihr fünfjähriges Jubiläum und lädt alle Engagierten, sowie die Vereinsvorstände aus dem Oberbergischen Kreis zu einer besonderen Austausch- und Impulsveranstaltung ein. Unter dem Leitmotiv Lernen. Vernetzen. Gestalten. Neue Perspektiven für Vereine und Ehrenamtliche bietet der Anlass Raum für Inspiration, Vernetzung und konkrete Impulse für die zukünftige Unterstützung Ehrenamtlicher.

Die Veranstaltung findet am Samstag, den 22. November 2025, von 10:00 bis 12:30 Uhr im Hohenzollernbad, Moltkestraße 45, 51643 Gummersbach statt .

Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind herzlich eingeladen, Rückblick auf fünf Jahre Ehrenamts-Akademie zu halten, den Austausch mit Gleichgesinnten und Entscheidungsträgern wahrzunehmen und die Gestaltung des nächsten Kapitels des Ehrenamts im Oberbergischen Kreis aufzuschlagen.


Was erwartet die Teilnehmenden?

- Austausch auf Augenhöhe zu aktuellen Bedürfnissen von Ehrenamtlichen und Vereinen

- Gelegenheiten zum Netzwerken

- Ein gemeinsamer Blick in die Zukunft, wie Ehrenamt effektiv gestärkt und nachhaltig tragfähig gestaltet wird

Anmeldung bis zum 16. November 2025 unter: ehrenamtneudenken@obk.de. Die Plätze sind begrenzt – eine frühzeitige Anmeldung empfiehlt sich.


Über die Ehrenamts-Akademie

Die Ehrenamts-Akademie versteht sich als Plattform zum Lernen, Vernetzen und Gestalten. Ziel ist es, ehrenamtlich Engagierte und Vereine dabei zu unterstützen, aktuelle Anforderungen zu meistern und zukunftsfähige Strukturen aufzubauen. Die inhaltliche Ausrichtung ergibt sich aus dem Austausch mit Teilnehmenden und Praxispartnern aus dem Kreis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.