Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2025-12-18
Neue Spielplätze: Der Kreis setzt sich für vereinfachtes Genehmigungsverfahren ein Naturschutzbehörde hat gemeinsam mit dem Naturschutzbeirat zur Jugendförderung einen „Musterspielplatz“ definiert
Oberbergischer Kreis. Wenn Kommunen, Dorfgemeinschaften oder eingetragene Vereine einen Spielplatz errichten möchten, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Häufig sind es die Ortsränder, die passend erscheinen. Aber aufgrund der Landschaftspläne mit ihren Verbotsregelungen zu Landschaftsschutzgebieten mussten solche Projekte bislang abgelehnt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises hat sich mit dem Naturschutzbeirat am 17.12.2025 über Möglichkeiten beraten, unter welchen Rahmenbedingungen eine landschaftsrechtliche Genehmigung für solche Vorhaben erteilt werden kann – im öffentlichen Interesse zugunsten der Jugendförderung.