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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-12-17

Klima.Wandel.Anpassung: Kreis lädt zu Infoveranstaltung ein Gemeinsam den Herausforderungen im Oberbergischen Kreis begegnen

Oberbergischer Kreis. Auch der Oberbergische Kreis muss sich auf die unabwendbaren Folgen des Klimawandels einstellen. Damit dies gelingt, hat der Kreis mit Fachbüros erarbeitet, in welchen Bereichen Anpassungen erfolgen müssen. Daraus ist das "Interkommunale Klimawandelanpassungskonzept" (KWAK) entstanden. Es stellt den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel und zu den Auswirkungen im Oberbergischen Kreis dar.

Um Bürgerinnen und Bürgern das Thema Anpassung an den Klimawandel ins Bewusstsein zu rufen, hat der Oberbergische Kreis mit "Klima.Wandel.Anpassung" ein Veranstaltungsformat entwickelt, das informativ und unterhaltsam zugleich, Einblicke gibt, wie sich die Menschen in der Region auf die Veränderungen einstellen können.

Der Oberbergische Kreis lädt Interessierte dazu kostenlos ein:

am Donnerstag, den 15. Januar 2026 in die Halle 32, Steinmüllerallee 10 in Gummersbach, unterstützt durch die Sparkassen in Oberberg.

Im Rahmen der Veranstaltung wird ARD-Meteorologe Donald Bäcker (ab 17:00 Uhr) über die wissenschaftlichen Hintergründe des Klimawandels und seiner Folgen berichten. In einer Gesprächsrunde erfahren Bürgerinnen und Bürger außerdem, wie jeder im eigenen Umfeld zur Anpassung an den Klimawandel beitragen kann. Zusätzlich gibt es einen Markt der Möglichkeiten, auf dem praxisnahe Projekte, Angebote und Ideen vorgestellt werden. Der Markt der Möglichkeiten ist ab 16:15 Uhr geöffnet.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl ist eine Anmeldung vorab unter https://eveeno.com/507370127 notwendig.
Nähere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite www.obk.de/kwak.  

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.