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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-01-07

Sternsinger bringen Segen ins Kreishaus 15 engagierte Kinder und Jugendliche der Gummersbacher Pfarrgemeinde St. Franziskus haben Segensgrüße überbracht und Spenden gesammelt

Oberbergischer Kreis. Unter dem Leitspruch „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ sind im neuen Jahr wieder bundesweit die Sternsinger unterwegs. In den Gewändern der Heiligen Drei Könige ziehen Kinder und Jugendliche auch im Oberbergischen Kreis von Tür zu Tür, um gemeinsam mit ihren Begleiterinnen den Segen Gottes in die Häuser zu bringen und gleichzeitig für Kinder in Not zu sammeln.

Auf Einladung von Landrat Klaus Grootens kamen die Sternsinger der Gummersbacher Pfarrgemeinde St. Franziskus auch in diesem Jahr wieder ins Kreishaus: "Wir freuen uns sehr und danken euch, dass ihr für alle, die in den Büros der Kreisverwaltung arbeiten und auch für die Bürgerinnen und Bürger, die ins Kreishaus kommen, die Segenswünsche übermittelt. Ich finde es toll, dass ihr damit eine besondere Botschaft verbindet: Ihr sammelt für Kinder, die weltweit nicht einfach eine Schule besuchen können. Ihr sorgt euch um sie, indem ihr bei den Menschen vorsprecht und um Spenden für diese Kinder bittet!" 

Segenswünsche für Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung

Kostümiert als "Caspar, Melchior und Balthasar" und mit den Sternenträgern stimmten die Sternsinger im Foyer - und für alle Mitarbeitenden hörbar - das bekannteste ihrer Lieder an: "Wir kommen daher aus dem Morgenland ..." Über dem Haupteingang und über der Tür des Landratsbüros brachten sie jeweils ein Schriftband mit dem Segensspruch 2026 an und übergaben weitere Segensbänder an den Allgemeinen Vertreter, Stefan Heße und die Kreisdezernenten für deren Büros. Anschließend tauschten sie sich mit dem Landrat und den Kreisdezernenten über ihre Erfahrungen als Sternsinger und über die diesjährige Aktion des Dreikönigssingens aus.

Im Gespräch mit den Begleiterinnen und Begleitern wurde deutlich, dass es zunehmend schwierig wird Kinder, Jugendliche und deren Eltern für das Sternsingen zu werben. "Dabei macht es doch viel Spaß, soviel Geld für bedürftige Kinder zu sammeln", sagt der siebenjährige Henry aus der St. Franziskusgemeinde.

Kaplan Thomas Backsmann ist froh, dass dennoch gut 40 Kinder und Jugendliche als Sternsinger allein in Gummersbach unterwegs sind, um die Segensgrüße zu überbringen. Er weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die keinen Besuch von Sternsingern bekommen, auch gerne ein Segensband in den Kirchen- und Pfarrbüros für ihre Haustüren abholen können.
Noch bis Samstag sind die Sternsinger im gesamten Oberbergischen Kreis von Haus zu Haus unterwegs. Mit einer Spende in jeder Dose und gut gestärkt mit Saft und Donuts schickte Landrat Klaus Grootens die "Könige" wieder auf ihren Weg und wünschte ihnen viel Erfolg.

Information: Mit dem Sternsingen Zeichen setzen

Die Aktion Dreikönigssingen 2026 macht darauf aufmerksam: Kinder haben ein Recht auf Bildung, Schutz und ein gesundes Aufwachsen und dürfen nicht als Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Dieses Recht wird noch immer verletzt: Weltweit arbeiten rund 160 Millionen Kinder, die Hälfte von ihnen unter besonders gefährlichen BedingungenDie Aktion Dreikönigssingen 2026 ruft Kinder und Erwachsene in Deutschland dazu auf, sich gemeinsam gegen Kinderarbeit starkzumachen – durch Aufklärung, bewusstes Konsumverhalten und ihren Einsatz beim Sternsingen. Jedes Jahr stehen ein Thema und Beispielprojekte exemplarisch im Mittelpunkt der Aktion Dreikönigssingen. Die Spenden der Sternsinger kommen Projekten für Kinder in rund hundert Ländern weltweit zugute. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Kindermissionswerkes "Die Sternsinger": www.bdkj.de/sternsingen (Quelle: Bund der Deutschen Katholischen Jugend).

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.