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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-01-19

Die kreiseigenen Berufskollegs informieren über Wege nach dem Schulabschluss Beratungs- und Informationstag am Samstag, 07.02.2026

Oberbergischer Kreis. Über Chancen und Wege nach dem Schulabschluss informieren die kreiseigenen Berufskollegs pünktlich zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: am Samstag, den 7. Februar 2026, von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Die Berufskollegs in Dieringhausen, Gummersbach und Waldbröl, Wermelskirchen und Wipperfürth laden herzlich zu einem Beratungs- und Informationstag ein und präsentieren ihr gesamtes Bildungsspektrum mit vielfältigen Möglichkeiten, wie beispielsweise Lehre (duale Ausbildung), vollzeitschulische Ausbildung, Nach- oder Weiterqualifizierung. 

Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Anmeldung im kommenden Schuljahr interessieren, außerdem Eltern, Klassen- und Fachlehrkräfte sowie Auszubildende können sich in den Berufskollegs des Oberbergischen Kreises über vielfältige berufliche Perspektiven informieren:   

Kaufmännisches Berufskolleg Oberberg in Gummersbach und Waldbröl
Hans-Böckler-Straße 5, 51643 Gummersbach
Alter Krankenhausweg 6, 51545 Waldbröl
www.kbko.de

Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen
Ringstr. 42, 51688 Wipperfürth
Kattwinkelstr. 2, 42929 Wermelskirchen
www.bbk.schule  

Berufskolleg Dieringhausen
Ernst-Zimmermann Str. 26, 51645 Gummersbach
www.bk-dieringhausen.de

Weitere Informationen finden Interessierte auf den jeweiligen Internetseiten der Berufskollegs des Oberbergischen Kreises.

Anmeldungen für das kommende Schuljahr an den Berufskollegs sind online möglich unter: www.schueleranmeldung.de 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.