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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-01-13

Amtlicher Nachweis von Blauzunge (BTV-8) in Herzogenrath Bei einem Kalb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) durch das Friedrich-Löffler-Institut amtlich bestätigt.

Oberbergischer Kreis. Daher vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8 Restriktionszone. Diese Zone wurde im November des vergangenen Jahres im 150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz gebildet.

Das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises liegt nun in dieser Restriktionszone. Der Link zu der vom LAVE erstellten interaktiven Karte ist auf der Homepage des OBK hinterlegt.

Für empfängliche Tiere (Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden) sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, https://www.lave.nrw.de.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Sie tritt in mehreren Varianten (Serotypen) auf. In den letzten zwei Jahren führte die Verbreitung des BTV-Typ 3 zu erheblichen Verlusten in Schaf- und Rinderbeständen.

Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

„Um Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und auch um Handelshemmnisse zu vermeiden empfehle ich empfängliche Tiere jetzt gegen BTV-8 impfen zu lassen. Es stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung“, teilt Frau Meyer-Schoppmann Amtsleiterin vom Veterinäramt des Oberbergischen Kreises mit.

Tierhaltern wird angeraten sich hinsichtlich der Impfung mit dem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen.

Zu beachten ist außerdem, dass der Serotyp 3 des Virus (BTV-3) nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tieren fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.obk.de/blauzungenkrankheit. Für Fragen steht das Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises unter der folgenden E-Mail Adresse amt39@obk.de oder unter der Rufnummer 02261/88-3919 zur Verfügung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.