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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-03-03

Stromausfall beim IT-Dienstleister: Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar Da auch Fachanwendungen nicht zur Verfügung stehen, ist die Bearbeitung von Anliegen teils nicht möglich

Oberbergischer Kreis. Aufgrund eines Stromausfalls in der Region seines IT-Dienstleisters ist der Oberbergische Kreis nur eingeschränkt erreichbar. Ein Großteil der Servicedienstleistung kann aktuell nicht angeboten werden. Hintergrund ist, dass zentrale IT-Systeme und Fachverfahren vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

Davon betroffen ist insbesondere auch das Straßenverkehrsamt. Die Kreisverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, derzeit von der Wahrnehmung bereits vereinbarter Termine abzusehen.

Auch die telefonische Erreichbarkeit sowie die Kommunikation per E-Mail sind nur eingeschränkt möglich. Die Internetseite des Oberbergischen Kreises ist aktuell nicht erreichbar.

Sobald die Störung behoben ist, informiert die Kreisverwaltung umgehend.

Der Oberbergische Kreis informiert darüber auch in den Sozialen Medien.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.