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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-05-19

Countdown zum STADTRADELN im Oberbergischen Kreis Ab Pfingstmontag, 25. Mai 2026 startet die Aktion, um Kilometer für den Klimaschutz zu radeln

Oberbergischer Kreis. Möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurücklegen - das ist das Ziel der internationalen STADTRADELN-Aktion 2026, an der sich auch der Oberbergische Kreis und oberbergische Kommunen beteiligen. 
Ab Pfingstmontag, 25. Mai 2026 haben Teilnehmende die gute Gelegenheit drei Wochen lang möglichst oft aufs Fahrrad (um-)zusteigen. Bis zum Sonntag, 14. Juni 2026 sammeln die Teilnehmenden Radkilometer für sich, ihr Team und ihre Kommune. 
Alle, die im Oberbergischen Kreis leben, arbeiten, in einem Verein aktiv sind oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln.
Zum 19.05.2026 haben sich bereits 1.515 Radlerinnen und Radler in 219 Teams angemeldet. Wer noch mitradeln und Kilometer sammeln möchte, registriert sich auf www.stadtradeln.de/oberbergischer-kreis.  

Beim Oberbergischen Kreis steht den Teilnehmenden Lydia Rühe, Telefon 02261 88-6180 und per E-Mail lydia.ruehe@obk.de für Fragen zur Verfügung. Mehr Informationen und die Kontaktdaten ihrer lokalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Interessierte unter www.obk.de/stadtradeln. Dort sind auch Links zu Veranstaltungen in den Städten und Gemeinden zum Auftakt der Aktion STADTRADELN abrufbar. 
Die Teilnahme am STADTRADELN ist möglich in der Freizeit, auf dem Weg zur Arbeit und auch im Urlaub. Jeder Kilometer zählt und vermeidet CO2. Der Oberbergische Kreis sowie die Städte und Gemeinden laden herzlich dazu ein, mitzuradeln!

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.