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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-05-20

Tierische Safari auf Schloss Homburg Führung und Fotoworkshop mit den Fotografen Köpke und Weinhold.

Zum Abschluss der aktuellen Sonderausstellung „MECHANISCHE TIERWELT trifft auf Naturkunde“ auf Schloss Homburg erwartet die Besucherinnen und Besucher am Sonntag, 31. Mai 2026, ein Programm rund um kreative Fotografie. Die beiden Fotografen Sebastian Köpcke und Volker Weinhold sind den gesamten Tag persönlich vor Ort. Um 13 Uhr laden sie zu einer gemeinsamen Führung durch die Ausstellung ein und geben spannende Einblicke in ihre Arbeit.

Zwischen 15 und 17 Uhr haben Interessierte außerdem die Gelegenheit, bei einem offenen Fotoworkshop selbst kreativ zu werden. Mit der eigenen Kamera oder dem Smartphone können historische Blechtiere auf dem Schlossgelände fotografiert werden. Blechspielzeuge stehen zur Verfügung, dürfen aber auch gerne selbst mitgebracht werden. Die beiden Profifotografen vermitteln dabei praktische Tipps und Tricks zur Bildgestaltung und zur richtigen Inszenierung.

Die Berliner Fotografen sind dafür bekannt, historische Objekte auf ungewöhnliche und fantasievolle Weise in Szene zu setzen. Für ihre fotografische Safari haben sie zahlreiche historische Blechtiere spielerisch in natürliche Umgebungen versetzt und mit der Kamera „beobachtet“. Jedes Tier zeigt dabei einen ganz eignen Charakter.

Neben mehr als 30 großformatigen Fotografien präsentiert die Ausstellung auch eine Vielzahl historischer Blechtiere, die es zu entdecken gilt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es fällt lediglich der reguläre Museumseintritt an, die Teilnahme an Führung und Workshop ist kostenfrei. Weitere Infos www.schloss-homburg.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.