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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-08-10

IT-Störung: Einige Nebenstellen der Kreisverwaltung nur eingeschränkt arbeitsfähig Davon betroffen ist insbesondere auch das Straßenverkehrsamt

Oberbergischer Kreis. Bei mehreren Nebenstellen der Kreisverwaltung kommt es aktuell zu erheblichen Einschränkungen der IT-Infrastruktur. Durch einen Verbindungsfehler stehen Fachanwendungen und die Anbindung an das Haupthaus an der Moltkestraße in Gummersbach derzeit nicht zur Verfügung. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Betroffen sind aktuell das Straßenverkehrsamt, die Wirtschaftsförderung, das Kulturamt, das Rechnungsprüfungsamt, die Kommunalaufsicht, sowie das Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität.

Straßenverkehrsamt kann derzeit vor Ort keinen Service bieten!

Da die erforderlichen Fachanwendungen im Straßenverkehrsamt derzeit nicht zur Verfügung stehen, können dort aktuell keine Vorgänge bearbeitet werden. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, von der Wahrnehmung bereits vereinbarter Termine bis auf Weiteres abzusehen. Die Durchführung von Online-Dienstleistungen über das i-Kfz-Portal ist nach aktuellem Stand möglich!

Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck an der Fehleranalyse und der schnellstmöglichen Behebung der Störung. Sobald der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann, informiert der Oberbergische Kreis darüber.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.