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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-08-10

IT-Störung: Service-Einschränkungen in der Kreisverwaltung sind weiterhin möglich Besucherinnen und Besucher – insbesondere des Straßenverkehrsamts - werden gebeten, sich vor ihrem Termin auf www.obk.de zum aktuellen Stand zu informieren

Oberbergischer Kreis. Von den aktuellen Einschränkungen aufgrund einer IT-Störung in Teilen der Kreisverwaltung, sind insbesondere Besucherinnen und Besucher des Straßenverkehrsamts betroffen. 

Bürgerinnen und Bürger, die dort morgen (Dienstag, 11.08.2026) einen Termin vorgemerkt haben, sollten sich vorher auf der Internetseite www.obk.de zum aktuellen Stand erkundigen.

Personen, deren Termine im Straßenverkehrsamt heute (Montag, 10.08.2026) aufgrund der Störung entfallen sind, können morgen (Dienstag, 11.08.2026) ohne Termin ins Straßenverkehrsamt kommen. Ein Nachweis über den ursprünglichen Termin ist erforderlich. Auch diese Personen sollten sich vorab auf www.obk.de zum aktuellen Stand erkundigen. Mögliche Wartezeiten sind bitte einzuplanen.

Die Durchführung von Online-Dienstleistungen über das i-Kfz-Portal unter www.obk.de/ikfz ist nach aktuellem Stand möglich!

Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ursache für die Verbindungsprobleme ist nach derzeitigen Erkenntnissen eine defekte Richtfunkantenne, die repariert oder ausgetauscht werden muss. Sobald der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann, informiert der Oberbergische Kreis darüber.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.