Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-09-28

Einleitung des Benehmensverfahrens zum Kreishaushalt 2027/2028 Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden am vergangenen Mittwoch von Landrat Grootens über die Eckdaten der Haushaltsplanung für die Jahre 2027 und 2028 informiert.

Kreis und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der dreizehn kreisangehörigen Kommunen und Landrat Klaus Grootens sind sich einig: es bedarf dringend einer kurzfristigen und zugleich nachhaltigen Änderung der Finanzierungsstrukturen der kommunalen Ebene. Das jedenfalls ist das zentrale Ergebnis eines Austauschs zwischen dem Oberbergischen Kreis und den Kommunen im Kontext der Einleitung des sog. Benehmensverfahrens zum Kreishaushalt 2027/2028 am vergangenen Mittwoch. „Wir alle wollen und werden weiter in die Zukunft und Zukunftsfähigkeit des Kreises und unserer 13 Städte und Gemeinden investieren. Ob in Schulen, in Katastrophenschutz oder in Infrastruktur, aber auch in Ehrenamt und Dorfentwicklung - das alles sind Bereiche, die für die Menschen im Kreis wichtig sind, da gibt es kein Pardon“, so Matthias Thul, Bürgermeister der Stadt Bergneustadt und Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Oberbergischen Kreis.

Landrat Klaus Grootens ergänzt: „Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für den Kreis und die Kommunen aktuell äußerst schwierig sind und unsere Handlungsfähigkeit mehr als nur gefährdet ist. Deutlich wird dies anhand von Entwicklungen im Bereich des Sozialaufwandes, der Landschaftsumlage und anhand stetig steigender gesetzliche Standards und Ansprüche, die von uns nicht zu beeinflussen sind.“

Haushaltsaufstellung unter schwierigen Rahmenbedingungen

„Die Aufstellung des Doppelhaushaltes erfolgt deshalb auch unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen“, formuliert Kreiskämmerer Stefan Heße unter Hinweis auf einen kontinuierlich steigenden Transferaufwand. „Hinzu kommen aber auch etliche andere Kostensteigerungen, unter anderem aufgrund des letzten Tarifabschlusses und der letzten Besoldungsanpassung, der nachhaltig hohen Energiepreise, sowie aufgrund von Kostensteigerungen für Bauleistungen sowie Sach- und Dienstleistungen.“ Die Kreisverwaltung hat bei der Aufstellung des Kreishaushalts daher auch von Anfang an intensiv geprüft, an welchen Stellen Ausgaben begrenzt, Prioritäten gesetzt und Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen reduziert werden können. Ziel war und ist es, die Kreisumlage so niedrig wie unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich zu halten.

„Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Kreis einen erheblichen Teil seiner Aufwendungen nicht selbst steuern kann. Insbesondere gesetzliche Aufgaben und die damit verbundenen Kostenentwicklungen wirken sich unmittelbar auf den Kreishaushalt aus“, so der Kreiskämmerer. Zu nennen seien hier unter anderem die Landschaftsumlage, die durch den Landschaftsverband Rheinland festgesetzt wird. Gerichtet an den Landschaftsverband Rheinland appellieren die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Radevormwald bis Morsbach, noch stärker Rücksicht auf die Mitglieder zu nehmen. Denn diese hätten keine andere Wahl, als die Belastung wiederum an die kreisangehörigen Kommunen weiterzugeben. „Der Landschaftsverband muss daher weitere Entlastungen realisieren“, so Bürgermeister Dejan Vujinovic aus Radevormwald.

Kommunale Familie insgesamt unter erheblichem Druck

Wie eingangs dargestellt, betrifft die aktuelle Finanzsituation nicht nur einzelne Städte und Gemeinden bzw. einzelne Kreise, sondern die gesamte kommunale Ebene. Steigende Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Soziales und Jugend, träfen auf Einnahmen, die mit dieser Entwicklung gerade in dieser Zeit nicht Schritt hielten. Gleichzeitig bestünden für Kreis und Kommunen nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Einnahmesituation eigenständig zu verbessern. „Machen wir uns nichts vor: Die Grundsteuern liegen bereits auf einem hohen Niveau und wir wollen sie nicht weiter erhöhen müssen“, so Matthias Thul, der gleichzeitig darauf verweist, dass zahlreiche Kommunen angesichts hoher Defizite in die Haushaltssicherung abzugleiten drohten.

Landrat Klaus Grootens macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich: „Nicht nur im Oberbergischen Kreis sind die kommunalen Haushalte massiv unter Druck. Es geht vielmehr der gesamten kommunalen Familie mit all ihren Ebenen finanziell nicht gut und sie benötigt dringend dauerhafte, verlässliche und vor allem auskömmliche Finanzierungsstrukturen. Und genau darauf habe ich sowohl den Bundeskanzler als auch den Ministerpräsidenten des Landes NRW in einem persönlichen Schreiben bereits Mitte des Jahres hingewiesen“, so der Landrat.

Lindlars Bürgermeister Sven Engelmann bestätigt: „Die steigenden Kosten und Aufgaben sind ohne auskömmliche Bundes- und Landesfinanzierung nicht zu bewältigen. Faktisch fehlt es fast überall an der notwendigen Konnexität.“

Ulrich Stücker, Bürgermeister der Stadt Wiehl, ergänzt, dass die Folgen dieser strukturellen Unterfinanzierung nicht mehr abzusehen seien. Jede Haushaltsaufstellung sei in den Kommunen mit zunehmender Dramatik verbunden, wodurch auch die Sorge vor gesellschaftlichem Ungleichgewicht wachse.

Kreis setzt auf Konsolidierung und nutzt haushaltsrechtliche Möglichkeiten

Landrat Grootens stellt klar: „Natürlich haben wir als Kreisverwaltung dort, wo wir die Dinge selbst beeinflussen können, unsere Hausaufgaben zu machen und unser Anspruch ist, die Kreisumlage nur in dem Umfang anzuheben, wie dies angesichts der tatsächlichen Belastungen und unter Ausschöpfung unserer Möglichkeiten erforderlich ist.“ Nicht nur mit Blick auf gekürzte Haushaltsansätze, sondern auch mit Blick auf das eingesetzte Personal, setze der Oberbergische Kreis daher ein wichtiges Zeichen: Trotz erheblicher Mehrbedarfe aufgrund steigender Anforderungen wird der Stellenplan nach aktueller Planung um zwei Stellen reduziert. „Eine solche Entscheidung fällt uns angesichts der wachsenden Aufgaben und Anforderungen an die Kreisverwaltung mit Blick auf die Mitarbeitenden alles andere als leicht. Wir wollen aber deutlich machen, dass die Kreisverwaltung auch hier ihren Beitrag zur Konsolidierung leistet“, so Kreiskämmerer Stefan Heße. Zudem nutzt der Oberbergische Kreis auch in diesem Doppelhaushalt alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Haushaltsrechts, um die Kommunen zu entlasten.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erkennen an, dass der Oberbergische Kreis bei der Aufstellung des Haushalts bereits intensiv geprüft hat, wo Ausgaben begrenzt und Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen reduziert werden können. „Gleichwohl erwarten wir, dass der Kreis im weiteren Verfahren nochmals genau hinschaut, dabei alle Möglichkeiten ausschöpft und gegebenenfalls weitere Risiken eingeht, um die Belastung der Städte und Gemeinden so gering wie möglich zu halten“, so Ulrich Stücker.

Wesentliche Ursachen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Kreises

Trotz all dieser Maßnahmen zeichnet sich für die kommenden Haushaltsjahre ein deutlicher Anstieg der Kreisumlage ab. So musste der Oberbergische Kreis bereits im Jahr 2026 aufgrund der Ausgabenentwicklung insbesondere bei der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe überplanmäßig rund 8,1 Millionen Euro für den Sozialetat bereitstellen.

Eine beachtliche Zusatzbelastung ergibt sich vor allem aus der Landschaftsumlage. Laut dem am 11.09.2026 vom Landschaftsverband Rheinland eingebrachten Haushalt steigt die Zahllast des Oberbergischen Kreises im Jahr 2027 nach derzeitiger Planung von 97,3 Millionen Euro auf 110,7 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um 13,4 Millionen Euro bzw. rund 14 Prozent innerhalb eines Jahres.

„Weder der Oberbergische Kreis noch unsere Städte und Gemeinden haben diese Situation verursacht. Wir versuchen auf der kommunalen Ebene, mit den vorhandenen Mitteln bestmöglich umzugehen. Aber aus eigener Kraft kommen wir aus dieser strukturellen Situation nicht mehr heraus“, lautet das gemeinsame Fazit.

Haushaltsaufstellung hat mit der Einleitung des Benehmensverfahren begonnen

Die nun vorgelegten Eckdaten bilden einen frühen Stand der Haushaltsplanung ab. Im weiteren Verfahren können sich daher noch Veränderungen ergeben. Insbesondere die zukünftige Entwicklung der Landschaftsumlage, der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie weiterer für den Kreishaushalt relevanter Faktoren ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Mit der Einleitung des Benehmensverfahrens erhalten die dreizehn Städte und Gemeinden im Kreis die Gelegenheit, auch förmlich zu den wesentlichen Eckpunkten des Doppelhaushaltes für die Jahre 2027 und 2028 Stellung zu nehmen. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden am 05.11.2026 in den Kreistag eingebracht. Die abschließende Entscheidung über den Doppelhaushalt trifft der Kreistag voraussichtlich in seiner Sitzung am 17.12.2026.

Der Kreishaushalt in Zahlen:

Plan

2026

Ansatz

2027

Ansatz

2028

Hebesatz in Prozent
Allgemeine Kreisumlage

39,4437

43,9244

45,8915

Hebesatz in Prozent
Jugendamtsumlage

32,2001

33,4715

33,4366

Hebesatz (Mittelwert) in Prozent
Berufsschulumlage

1,5909

1,9983

1,9852

Hebesatz in Prozent
Volkshochschulumlage

0,2985

0,3681

0,3710

Prognose in Mio. Euro
Landschaftsumlage

95,6

110,7

117,7

Aufwand in Mio. Euro
Sozialetat (hier: Transferaufwand)

71,9

80,8

84,8

Aufwand Jugendhilfeetat
in Mio. Euro (hier: Transferaufwand)

148,3

154,3

158,4

Personal- und Versorgungsaufwand
(inklusive Rückstellungen) in Mio. Euro

133,4

147,7

154,8

Einsatz Ausgleichsrücklage
in Mio. Euro

10,1

4,0

0,0

Einsatz Allgemeine Rücklage
in Mio. Euro

0,8

0,8

0,7

Sofern Fotos zum Download nur für Medienvertretende/Presse bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.