Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2026-09-22
Änderung der Landesbauordnung: Kreisbauamt hat Mitarbeitende der kommunalen Baubehörden geschult Über 70 Mitarbeitende der Unteren Bauaufsichtsbehörden und kommunaler Bauämter/Fachbereiche haben teilgenommen
Oberbergischer Kreis. Das Kreisbauamt des Oberbergischen Kreises hat mehr als 70 Mitarbeitende der kommunalen Baubehörden zu den umfangreichen Neuregelungen in der Landesbauordnung geschult. Dabei ging es insbesondere um die für die Praxis relevanten Änderungen gegenüber den Vorgängerfassungen. Die Novellierung ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Privatisierung bauordnungsbehördlicher Aufgaben und Erleichterungen, die die Baukosten senken sollen. Die Umsetzung in der Praxis ist eine erhebliche Herausforderung nicht nur für die Bauaufsichtsbehörde, sondern auch für die Städte und Gemeinden.
Unter anderem wurde für baugenehmigungspflichtige Vorhaben - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - eine sog. „Genehmigungsfiktion“ eingeführt. Das bedeutet, dass eine Baugenehmigung fiktiv als genehmigt gilt, sofern der eingereichte Bauantrag vollständig prüffähig ist, die zuständige Behörde jedoch nicht binnen 3 Monaten über den Bauantrag bzw. binnen 6 Wochen über eine Bauvoranfrage entscheidet.
Darüber hinaus wurde für Bauaufsichtsbehörden, die bereits eine digitale Bauantragstellung ermöglichen, der digitale Bauantrag zur Pflicht gemacht. Seit dem 01.09.2026 werden - wie berichtet - daher z.B. beim Kreisbauamt des Oberbergischen Kreises keine Bauanträge mehr in Papierform entgegengenommen. Das digitale Antragsverfahren ermöglicht einen schnellen Austausch von Informationen, eine kurzfristige Beteiligung anzuhörender Fachdienststellen und trägt damit zur Verkürzung des Genehmigungsverfahrens bei.
"Um bei den zahlreichen Änderungen auch zukünftig rechtssichere Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger treffen zu können, ist daher ein massiver Fortbildungsbedarf gegeben. Dem hat der Oberbergische Kreis Rechnung getragen. Mit Manfred Müser, einem langjährig erfahrenen und gefragten Fachdozenten für Bau- u. Planungsrecht, konnte ein kompetenter Referent verpflichtet werden, der die teils sehr komplexen Regelungen sehr praxisnah und kurzweilig vermittelt hat", sagt Michael Starck, der Leiter des Kreisbauamtes.