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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-11-05T17:30

Landrat Klaus Grootens hat den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 eingebracht Angespannte Wirtschaftslage, steigende Sozialaufwendungen und strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen belasten den Kreishaushalt

Oberbergischer Kreis. Landrat Klaus Grootens hat in der heutigen Kreistagssitzung den Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2027 und 2028 eingebracht. Die schwierige wirtschaftliche Lage, rückläufige Umlagegrundlagen und deutlich steigende Pflichtausgaben stellen den Oberbergischen Kreis vor große finanzielle Herausforderungen. Besonders die Kosten im Sozial- und Jugendhilfebereich sowie die steigende Landschaftsumlage belasten den Kreishaushalt. Hinzu kommen steigende Aufwendungen unter anderem für Personal, Energie, Bauleistungen sowie Sach- und Dienstleistungen.

In seiner Haushaltsrede machte Landrat Grootens deutlich, dass sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland seit Einbringung des letzten Haushaltes nicht verbessert, sondern weiter verschärft habe. Betroffen seien auch die Unternehmen sowie die Kommunen im Oberbergischen. Zugleich sei die Finanzlage sämtlicher Kommunen in Nordrhein-Westfalen äußerst angespannt. Im Jahr 2025 verzeichneten sie ein Rekorddefizit von insgesamt 9,3 Milliarden Euro.

Die Ursachen sieht der Landrat nicht allein auf der Einnahmeseite. Vielmehr führten steigende gesetzliche Leistungsansprüche, zusätzliche Aufgaben und höhere Personal- und Sozialausgaben zu einer immer größeren Belastung der kommunalen Haushalte. Häufig fehle es dabei an einer ausreichenden Refinanzierung durch Bund und Land.

Die wirtschaftliche Entwicklung wirkt sich im Oberbergischen auch auf die Finanzkraft der dreizehn Städte und Gemeinden aus. Rund 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im Produzierenden Gewerbe beziehungsweise in der Industrie. Damit ist der Oberbergische Kreis besonders stark von der aktuellen Schwäche des industriellen Sektors betroffen. Während die Umlagegrundlagen in Nordrhein-Westfalen für 2027 im Durchschnitt noch leicht um 0,97 Prozent steigen, gehen sie im Oberbergischen Kreis um 1,44 Prozent zurück.

Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich

Eine wesentliche Belastung ist die steigende Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland. Die Zahllast des Oberbergischen Kreises erhöht sich von 97,3 Millionen Euro im Jahr 2026 auf voraussichtlich 110,7 Millionen Euro im Jahr 2027. Für 2028 werden bereits 117,7 Millionen Euro erwartet.

Auch die eigenen Sozialaufwendungen steigen deutlich. Allein bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege ergeben sich gegenüber dem Haushaltsansatz 2026 Mehraufwendungen von 8,9 Millionen Euro. Im Jugendhilfeetat steigen die Aufwendungen um weitere 6 Millionen Euro auf insgesamt 154,3 Millionen Euro im Jahr 2027. Hinzu kommen unter anderem höhere Personal- und Versorgungskosten sowie wegfallende Fördermittel. So entfallen ab 2027 die bisherigen Personalkostenerstattungen aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro jährlich. „Die strukturellen Ursachen dieser Entwicklung kann der Kreis nicht alleine lösen. Steigende gesetzliche Leistungsansprüche, wachsende Fallzahlen und die demografische Entwicklung wirken sich unmittelbar auf die kommunalen Haushalte aus. Hinzu kommen Entscheidungen von Bund und Land, deren finanzielle Folgen vielfach von den Kommunen getragen werden müssen“, so Grootens.

Kreisumlage muss angehoben werden

Der Kreishaushalt weist für das Jahr 2027 ein Gesamtvolumen von rund 670 Millionen Euro auf. Die steigenden Aufwendungen treffen auf sinkende Umlagegrundlagen. Um seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen und finanzieren zu können, muss der Oberbergische Kreis die Kreisumlage anheben. Der Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage soll von derzeit 39,4 Prozent auf 44,4 Prozent im Jahr 2027 und 46,3 Prozent im Jahr 2028 steigen. Auch die Jugendamtsumlage wird angehoben.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet das eine zusätzliche Belastung: Ihre Zahllast erhöht sich im Jahr 2027 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt nahezu 32 Millionen Euro. Für 2028 ist eine weitere Steigerung um rund 21 Millionen Euro vorgesehen. Landrat Grootens betonte, dass er die Sorgen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angesichts dieser Entwicklung sehr gut nachvollziehen könne. Zugleich müsse der Kreis sicherstellen, dass er seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen kann. „Wir müssen klar zwischen den Kosten unterscheiden, die wir selbst beeinflussen können, und den Belastungen, die uns durch steigende gesetzliche Leistungsansprüche, wachsende Fallzahlen oder Umlagen vorgegeben werden. Bei unseren eigenen Ausgaben sind wir sehr restriktiv vorgegangen. Die strukturelle Entwicklung, insbesondere im Sozialbereich, können wir als Kreis allerdings nicht durch weitere Einsparungen auffangen“, betont Landrat Klaus Grootens.

Im Rahmen des im September eingeleiteten Benehmensverfahrens und im Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern habe sich dabei bestätigt, dass die finanzielle Situation in den Städten und Gemeinden äußerst angespannt ist. Einigkeit bestehe insbesondere darin, dass die Finanzierung kommunaler Aufgaben grundlegend verbessert werden müsse. Weder der Kreis noch die Städte und Gemeinden hätten die aktuelle Finanzkrise verursacht.

Kreis nutzt eigene Konsolidierungsmöglichkeiten

Trotz dieser Rahmenbedingungen hat die Kreisverwaltung bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes intensiv geprüft, an welchen Stellen Ausgaben begrenzt, Prioritäten gesetzt und Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen reduziert werden können. Um die Belastungen für die Städte und Gemeinden zu verringern, nutzt der Oberbergische Kreis die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Konsolidierung. So wird die verbleibende Ausgleichsrücklage von voraussichtlich rund 4 Millionen Euro eingesetzt. Auch das Instrument des Verlustvortrags wird genutzt.

Ein weiteres Zeichen der Konsolidierungsbemühungen ist die Reduzierung des Stellenplans um zwei Stellen gegenüber der bisherigen Planung. Dies erfolge trotz zusätzlicher Anforderungen und wachsender Aufgaben für die Kreisverwaltung. Ergänzend wird erneut ein globaler Minderaufwand von zwei Prozent der Personalkosten eingeplant.

Trotz der schwierigen finanziellen Lage sollen wichtige Zukunftsaufgaben des Kreises nicht aus dem Blick geraten. Investitionen in Schulen, Katastrophenschutz und Infrastruktur sowie die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bleiben wichtige Anliegen. Auch Angebote in den Bereichen Gesundheit, Ehrenamt und Dorfentwicklung tragen wesentlich zur Lebensqualität im Oberbergischen bei.

Weitere Einsparmöglichkeiten werden geprüft

Für die anstehenden Haushaltsberatungen hat Landrat Grootens dem Kreistag weitere Vorschläge zur Konsolidierung vorgelegt. Dabei geht es unter anderem um die Fortführung einzelner Projekte und Angebote sowie um mögliche Anpassungen bei Gebühren und Entgelten. Die Vorschläge sollen in den kommenden Wochen beraten werden.

Zugleich appellierte der Landrat an Bund und Land, die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene anzugehen und das Konnexitätsprinzip konsequenter umzusetzen. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben dauerhaft zu erfüllen.

„Wir können aus eigener Kraft nicht aus diesem strukturellen Defizit herauswachsen. Doch was wir können – und was wir für die Menschen in dieser Region tun müssen –, ist, Zusammenhalt zu demonstrieren“, so Landrat Grootens.

Der Kreistag wird sich in den kommenden Wochen mit dem Haushaltsentwurf und den Einwendungen der Städte und Gemeinden befassen. Die abschließende Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2027/2028 ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen.

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Portraifoto von Philipp Ising
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