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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-08-25

Umschreibung ukrainische Fahrerlaubnis Ukrainische Fahrerlaubnisse können jetzt prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Oberbergischer Kreis. Gute Nachricht für Inhaberinnen und Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis: Seit dem 18. August 2026 können in der Ukraine erteilte Fahrerlaubnisse grundsätzlich ohne theoretische und praktische Prüfung in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Möglich wird dies durch die Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die entsprechende Änderung wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 18. August 2026 in Kraft.

Die Umschreibung muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach beantragt werden. Dafür ist vorab online untertermine.obk.deein Termin für das Anliegen „Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis Nicht-EU“ zu buchen.

Zum Termin sind ein gültiges amtliches Ausweisdokument, der gültige ukrainische Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie eine Übersetzung beziehungsweise Klassifizierung des ukrainischen Führerscheins mitzubringen.

Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE muss zusätzlich die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 FeV und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachgewiesen werden.

Eine Besonderheit gilt, wenn die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt wurden: In diesem Fall ist für die Erteilung der deutschen Klasse B weiterhin eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Eine Erteilung der Klassen C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises (service.obk.de) unter dem Anliegen „Führerscheinanliegen – Anerkennung/Umtausch ausländischer Führerschein“.

Bei Rückfragen wenden sich Medienvertretende bitte an

Portraifoto von Philipp Ising
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