Asylangelegenheiten und humanitäre Aufenthalte
Das Asylverfahren
Für die Durchführung des Asylverfahrens ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bundesbehörde zuständig. Sowohl die Asylantragstellung sowie die inhaltliche Prüfung, als auch die Entscheidung über die Zuerkennung eines Schutzstatus erfolgen daher nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden und damit auch nicht beim Oberbergischen Kreises.
Das BAMF erlässt eine abschließende Entscheidung im Asylverfahren. An diese Entscheidung ist die Ausländerbehörde gebunden.
Zuständigkeiten des Oberbergischen Kreises
Während des Asylverfahrens oder mit Abschluss des Asylverfahrens werden Schutzsuchende entsprechend einer vom Gesetzgeber festgelegten Verteilquote einer Kommune zugewiesen. Mit einer solchen Zuweisung geht auch eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme auf dem jeweiligen Gebiet der Kommune einher.
Die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreies ist dann für die Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Dokumente während des Asylverfahrens sowie nach Abschluss des Asylverfahrens zuständig. Neben der Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen während des Asylverfahren, der Erteilung von Duldungen nach Eintritt einer vollziehbaren Rückkehrverpflichtung bei abgelehnten Asylanträgen, erteilt die Auslännderbehörde auch Aufenthaltstitel, die aufgrund der Zuerkennung eines Schutzstatus durch das BAMF, erteilt werden können.
Die Ausländerbehörde prüft in diesem Zusammenhang auch die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Beschäftigung bei Inhabern von Aufenthaltsgetattungen und Duldungen und prüft Anträge über die Änderung und Streichung von Wohnsitzauflagen.
Downloads
Antragsformular Aufenthaltstitel
Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Mietbescheinigung
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Bundesagentur für Arbeit)
Antrag Arbeitserlaubnis bei einem Aufenthalt von mehr als vier Jahren
Informationsblatt Niederlassungserlaubnis gem. § 26 III AufenthG
Informationsblatt Niederlassungserlaubnis gem. § 26 IV AufenthG
Antrag Änderung Wohnsitzzuweisung § 12a AufenthG
Kontakt
Asyl und Flüchtlinge
(Zuständigkeit nach Familiennamen)
Herr Mlynczak (Sachgebietsleitung)
Frau Röttgen (A - Alh)
Frau Wall (Ali - Are)
Frau Ries (Arf - E)
Frau Albakova (F - Jaf)
Frau Strauch (Jag - Moh)
Frau Schlegel (Moi - Saj)
Frau Grunau (Sak - Z)
Kontakt
Asyl und Flüchtlinge
Aufenthaltsbeendigung, Ordnungsverfügungen, Humanitäre Bleiberechte, Zustimmungsverfahren Vaterschaftsanerkennung
Herr Mlynczak (A Aufenthaltsbeendigung)
Frau Stephan (B - L Aufenthaltsbeendigung)
Frau Dittmar (M - Z Aufenthaltsbeendigung)
Frau Block (Ordnungsverfügungen, Humanitäre Bleiberechte, Zustimmungsverfahren Vaterschaftsanerkennung)
Frau Haas (A - I Chancenaufenthalt)
Frau Vlasjukov (J - Z Chancenaufenthalt)
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