Miniaturfiguren von Reisenden stehen auf einer Karte Europas. Die Figuren sind mit Koffern ausgestattet und in verschiedenen Farben gekleidet. copyright: awesomecontent auf Magnific

Asylangelegenheiten und humanitäre Aufenthalte

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Das Asylverfahren

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bundesbehörde zuständig. Sowohl die Asylantragstellung sowie die inhaltliche Prüfung, als auch die Entscheidung über die Zuerkennung eines Schutzstatus erfolgen daher nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden und damit auch nicht beim Oberbergischen Kreises.

Das BAMF erlässt eine abschließende Entscheidung im Asylverfahren. An diese Entscheidung ist die Ausländerbehörde gebunden.

Zuständigkeiten des Oberbergischen Kreises

Während des Asylverfahrens oder mit Abschluss des Asylverfahrens werden Schutzsuchende entsprechend einer vom Gesetzgeber festgelegten Verteilquote einer Kommune zugewiesen. Mit einer solchen Zuweisung geht auch eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme auf dem jeweiligen Gebiet der Kommune einher.

Die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreies ist dann für die Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Dokumente während des Asylverfahrens sowie nach Abschluss des Asylverfahrens zuständig. Neben der Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen während des Asylverfahren, der Erteilung von Duldungen nach Eintritt einer vollziehbaren Rückkehrverpflichtung bei abgelehnten Asylanträgen, erteilt die Auslännderbehörde auch Aufenthaltstitel, die aufgrund der Zuerkennung eines Schutzstatus durch das BAMF, erteilt werden können.

Die Ausländerbehörde prüft in diesem Zusammenhang auch die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Beschäftigung bei Inhabern von Aufenthaltsgetattungen und Duldungen und prüft Anträge über die Änderung und Streichung von Wohnsitzauflagen.

Downloads

Antragsformular Aufenthaltstitel

Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Mietbescheinigung

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Bundesagentur für Arbeit)

Antrag Arbeitserlaubnis bei einem Aufenthalt von mehr als vier Jahren

Informationsblatt Niederlassungserlaubnis gem. § 26 III AufenthG

Informationsblatt Niederlassungserlaubnis gem. § 26 IV AufenthG

Antrag Änderung Wohnsitzzuweisung § 12a AufenthG

Kontakt

Asyl und Flüchtlinge

(Zuständigkeit nach Familiennamen)

Kontakt

Asyl und Flüchtlinge

Aufenthaltsbeendigung, Ordnungsverfügungen, Humanitäre Bleiberechte, Zustimmungsverfahren Vaterschaftsanerkennung

Beschäftigungsduldung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
Ausbildungsduldung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Ausstellung Duldung beantragen /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Verlängerung Verlängerung der Duldung beantragen /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/asylangelegenheiten-und-humanitaere-aufenthalte/index.shtml.de
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