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Vorbeugender Brandschutz

Die Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten. Ihr Ziel ist es, im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren oder durch Beratungen, zu beurteilen, wie die Entstehung und Ausbreitung von Bränden aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes verhindert werden kann. Damit soll sicher gestellt werden, dass im Brandfall eine schnelle und wirksame Rettung sowie die Bekämpfung des Feuers ermöglicht werden kann. Ferner wird darauf geachtet, dass der Einsatz der Feuerwehr sicher und wirksam ermöglicht wird.

Aufgaben im Baugenehmigungsverfahren

Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist die Beteiligung an bauaufsichtlichen Verfahren. Die Brandschutzdienststelle prüft Brandschutzkonzepte und gibt fachliche Stellungnahmen ab. Dabei werden insbesondere die Belange der Feuerwehren berücksichtigt. Zu den geprüften Aspekten gehören unter anderem:

• die Rettung von Menschen und Tieren.

• die Zugänglichkeit und Zufahrt für die Feuerwehr.

• die Möglichkeit wirksamer Löscharbeiten.

• die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

• die Löschwasserversorgung.

• Feuerwehrflächen, Bewegungsflächen und Aufstellflächen.

• notwendige anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen.

Die fachliche Bewertung trägt dazu bei, dass Gebäude und bauliche Anlagen so geplant und ausgeführt werden, dass Brände möglichst verhindert und ihre Folgen begrenzt werden.

Brandverhütungsschauen und Überprüfungen

Bei bestimmten Gebäuden und Einrichtungen führt die Brandschutzdienststelle gemäß § 26 des BHKG Brandverhütungsschauen durch und begleitet die wiederkehrende Prüfung der unteren Bauaufsicht. Dabei wird kontrolliert, ob die brandschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und ob Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie weitere brandschutztechnische Einrichtungen für den Feuerwehreinsatz sicher nutzbar sind. Die Überprüfungen dienen dazu, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und erforderliche Verbesserungen anzustoßen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Gebäude, bei denen aufgrund ihrer Nutzung, Größe oder besonderen Gefährdung ein erhöhtes Risiko für Menschen oder Einsatzkräfte besteht.

Zusammenarbeit mit den Feuerwehren

Die Brandschutzdienststelle arbeitet eng mit den örtlichen Feuerwehren, den Bauaufsichtsbehörden, Planungsbüros, Sachverständigen und weiteren beteiligten Stellen zusammen. Die Erfahrungen und Anforderungen der Feuerwehr werden frühzeitig in Planungen einbezogen. So wird sichergestellt, dass Einsatzkräfte im Ernstfall möglichst schnell zum Einsatzort gelangen, ausreichende Bewegungs- und Aufstellflächen vorfinden und ihre Einsatzmaßnahmen wirksam durchführen können. Weitere Tätigkeiten: Die Brandschutzdienststelle berät Anlagenerrichter und Betreiber vor und bei der Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen und Gebäudefunkanlagen. Bei der Flächennutzungs- und Bauleitplanung werden die Anträge der Städte und Gemeinden auf Belange des abwehrenden Brandschutzes hin überprüft. Mit ihrer präventiven Arbeit schafft die Brandschutzdienststelle wichtige Voraussetzungen für einen sicheren Gebäudebetrieb und eine leistungsfähige Gefahrenabwehr im Oberbergischen Kreis.

Kontakt

Amtsleitung

Stellvertretende Amtsleitung

Brandschutzdienststelle

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