Ein Rettungswagen mit orange-weißer Lackierung und blauen Akzenten steht auf einer Wiese. Im Hintergrund sind Bäume und ein klarer blauer Himmel sichtbar. copyright: Sebastian Bode

Krankentransport

Informationen zur Anforderung, zur ärztlichen Verordnung und zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Für medizinisch notwendige Transporte – etwa für gehbehinderte, bettlägerige oder infektiöse Patientinnen und Patienten – steht der qualifizierte Krankentransport des Oberbergischen Kreises zur Verfügung.

Einen Krankentransportwagen (KTW) können Sie unter der Telefonnummer 02261 19222 anfordern. Ein Krankentransport erfolgt ohne Blaulicht und Martinshorn, wenn kein akuter Notfall vorliegt.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.

Häufige Fragen

Ein Krankentransport ist ein medizinisch notwendiger Transport von erkrankten oder verletzten Menschen, die während der Fahrt fachlich betreut werden müssen. Er kann sitzend oder liegend erfolgen und richtet sich beispielsweise an:

  • bettlägerige oder gehbehinderte Patientinnen und Patienten.

  • Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Infektion besonders geschützt transportiert werden müssen.

  • Menschen, die während des Transports medizinisch betreut oder fachgerecht gelagert werden müssen.

Je nach gesundheitlichem Zustand entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, welche Art der Beförderung erforderlich ist. Der Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises führt qualifizierte Krankentransporte mit einem Krankentransportwagen durch. Dabei werden die Patientinnen und Patienten in der Regel von mindestens zwei entsprechend ausgebildeten Einsatzkräften betreut.

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, häufig auch Transportschein genannt. Diese erhalten Sie von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Soll der Transport durch den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises durchgeführt werden, muss auf der Verordnung die Beförderung mit einem Krankentransportwagen (KTW) angegeben sein. Ist ein anderes Beförderungsmittel verordnet, wenden Sie sich bitte an den dafür zuständigen Anbieter.

Liegen Ihnen die Verordnung oder eine entsprechende Zusage bereits vor, melden Sie sich unter 02261 / 19222. Halten Sie nach Möglichkeit folgende Informationen bereit:

  • ärztliche Verordnung.

  • gegebenenfalls Krankenhauseinweisung.

  • Abholadresse.

  • Zieladresse.

  • gewünschter Termin und voraussichtliche Dauer.

  • Besonderheiten wie Sauerstoffbedarf, Körpergewicht oder Infektionen.

  • Bedarf an einer Begleitperson.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Leitstelle führt Sie durch das Gespräch und klärt mit Ihnen die weiteren Einzelheiten.

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der medizinischen Notwendigkeit ab. Bei planbaren Krankentransporten mit einem Krankentransportwagen ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Die ärztliche Verordnung sollten Sie deshalb frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Für gesetzlich Versicherte beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung entfällt, wenn eine entsprechende Befreiung von der Krankenkasse vorliegt. Ohne erforderliche Genehmigung können Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Bei Fragen zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransports oder zu den hierfür geltenden Gebühren wenden Sie sich bitte an den Oberbergischen Kreis.

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