Bescheinigung ohne behördlichen Auftrag

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Bescheinigungen ohne behördlichen Auftrag

z. B. für Finanzämter, Prüfungsämter, Familienkasse

Sprechen Sie mit unserem amtsärztlichen Dienst.
Wenn das Gesundheitsamt berechtigt ist, Ihnen die gewünschte Bescheinigung auszustellen, müssen Sie in der Regel entsprechende Unterlagen vorlegen und einen Termin vereinbaren.

Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührensatzung des Obergischen Kreises berechnet.

Kontakt

Ihr Weg zu uns:

Gesundheitsamt

Am Wiedenhof 1-3
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!