Bestattungswesen
Zweite Leichenschau
Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Oberbergischen Kreis liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst erforderlich.
Ebenso ist eine zweite Leichenschau erforderlich, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist.
Kosten: 30,- Euro
Die Leichenschau von akut Verstorbenen wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern von den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten durchgeführt.
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Anmeldung Gesundheitsamt
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