Arzneimittelrecht, Paragraph, Medikamente, Arzneimittelhaftung copyright: Nitschmann, Hans-Joachim

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel

Sie wollen mit Ihren ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln ins Ausland reisen? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes, die von uns beglaubigt werden muss. Das passende Formular erhalten Sie hier.

Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihres Arztes. Diese Bescheinigung wird von uns beglaubigt, wenn Sie im Oberbergischen Kreis wohnen oder die Praxis Ihres Arztes im Oberbergischen Kreis ist. Das passende Formular finden Sie unten.
 
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist meistens das Formular „Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens“ zu verwenden, das Sie ebenfalls unten finden.
 
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Online-Dienstleistungen

Downloads

Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen Abkommens

Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln nach dem Schengen Abkommen

Merkblatt Schengen-Bescheinigung

Kontakt

Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen als Reisebedarf /obk/themen/gesundheit-und-soziales/gesundheit/apotheken-arzneimittel/betaeubungsmittel/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Gesundheitsamt

OAG-Gebäude
Moltkestr. 34
51643 Gummersbach

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