Fachgremien und Arbeitskreise

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Eine Vielzahl von Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen im Oberbergischen Kreis.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises nimmt im Zusammenspiel der lokalen Akteure eine steuernde und moderierende Funktion ein. Neben den links in der Navigation aufgeführten Arbeitskreisen in eigener Zuständigkeit, ist das Gesundheitsamt auch in folgenden Netzwerken aktiv:

  • Netzwerke der Frühen Hilfen in 12 Kommunen

  • Gummersbach: zusätzlich Netzwerk Kinderarmut

  • Steuerungsgruppe Frühe Hilfen

  • Bildungsnetzwerk: Kindliche Bildung I: Zugänge zu Eltern mit Blick auf Sprache; Fachforum und Planungsgruppe

  • Kreissportbund: Wegweiser zu Sportangeboten für Kinder- und Jugendliche im OBK

  • Sucht hat immer einen Geschichte: Infonachmittag zu Sucht und andere psychischen Erkrankungen – Auswirkungen auf Eltern und Kinder

  • Haus Früher Hilfen: Teilhabechancen für Kinder mit einer (drohenden) Behinderung verbessern – Kooperation zwischen Frühförderstellen und Kita stärken

  • Stadt Gummersbach: Keine Kind zurücklassen! Für ganz NRW (KeKiz)

  • Arbeitsgruppe Übergang Kita - Schule

  • PSAG Kinder und Jugendliche

  • Netzwerk Oberberg – no

Arbeitskreise

Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Um das Thema Gesundheit sowie die Themen Feuerschutz, Katastrophenschutz und Notfallvorsorge im Oberbergischen Kreis politisch zu begleiten, hat der Kreistag den Ausschuss für Gesundheit und Notfallvorsorge gebildet. Hier finden viermal im Jahr öffentliche Sitzungen statt.

Dem Ausschuss obliegt im Bereich Gesundheit die Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens (Gesundheitsprävention, Gesundheitshilfen und Gesundheitsschutz). Nähere Informationen zu dem Ausschuss sowie seiner Mitglieder erhalten Sie über das Kreistagsinformationssystem des Oberbergischen Kreises. Dort können Sie auch auf alle öffentlichen Sitzungsunterlagen zugreifen.

Gesundheitskonferenz (§ 21 ÖGDG NRW)

Veränderte Krankheitsbilder und die Zunahme chronischer Erkrankungen erfor­dern bei zunehmend schmaler werdenden finanziellen Spielräumen neue Lö­sungsansätze. Es gilt vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen. Erforderlich hierfür sind mehr Transparenz, eine verbesserte Abstimmung von Leistungen sowie eine effektivere Zusammenarbeit.

Die Aufgaben und Ziele

„Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen“, so steht es im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das unter Beteiligung der Handelnden vor Ort maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen kann. Die kommu­nale Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises besteht seit Mitte des Jahres 2000.

Die Akteure

Der Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die Beauftragten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Versorgungs­einrichtungen an. Freie Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, die Einrichtun­gen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sind genauso vertreten wie Repräsentanten der Kommunalpolitik. Die Gesundheitskonferenz des Ober­bergischen Kreises umfasst ca. 30 stimmberechtigte Mitglieder sowie eine Viel­zahl beratender Mitglieder. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffent­lich.

Die Themen

Die Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises greift aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Kommune auf. Im Besonderen geht es um die Prob­leme, die durch die Zusammenarbeit mehrere Institutionen gelöst werden kön­nen.

Die Organisation

Die Gesundheitskonferenz tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es werden Themen ausgewählt, die dann in Arbeitsgruppen behandelt werden. Später wer­den die Arbeitsgruppenergebnisse hier vorgestellt und darauf aufbauende Emp­fehlungen verabschiedet. Diese Handlungsempfehlungen werden von den Betei­ligten in Selbstverpflichtung umgesetzt oder bei Bedarf anderen Entscheidungs­gremien übermittelt. Die Geschäftsführung liegt bei der im Gesundheitsamt ange­siedelten Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz.

Der öffentliche Gesundheitsdienst

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises spielt eine wichtige Rolle bei der Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen und der Organisation der kommunalen Gesundheitskonferenz. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Abstimmung gesund­heitlicher Leistungen mit und fördert die Zusammenarbeit der hierfür verantwort­lichen Institutionen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der Gesundheits­konferenz und ihrer Arbeitsgruppen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden z. B. die Sitzungen vorbereitet und dokumentiert. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Kommunale Gesundheitsberichterstattung (§ 21 ÖGDG NRW)

Gesundheitsberichterstattung beschäftigt sich mit der systematischen Darstellung und Analyse des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, der Gesundheitsgefähr­dungen und der Gesundheitsversorgung. Die Daten und Fakten sind so aufzube­reiten, damit sie für Gesundheitspolitik, Gesundheitsförderung und für die Wei­terentwicklung des Gesundheitssystems genutzt werden können.

Um die mit der Gesundheitsberichterstattung verbundenen Ziele zu erreichen müssen gesundheitspolitische Konzepte entwickelt, Gesundheitsziele formuliert und Strategien, Programme und Maßnahmen geplant werden. Die Programme und Maßnahmen müssen umgesetzt und die unterschiedlichen Aktivitäten koordi­niert werden. Die ergriffenen Maßnahmen werden evaluiert und sind bei der praktischen Umsetzung der gemeinsam entwickelten Empfehlungen zu berück­sichtigen. Notwendig sind verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen dem Ge­sundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Teilsystemen, insbesondere dem Sozialbereich.

Die Kommunale Gesundheitskonferenz fördert die Bildung notwendiger Struktu­ren. Gesundheitsberichte werden auf Grundlage eigener und in der Gesundheits­konferenz beratener Erkenntnisse erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich ge­macht.

Indikatoren über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über soziale, regionale Gegebenheiten sind notwendig, um vergleichbare Ergebnisse zu entwi­ckeln.

„Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstat­tung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnah­men der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zuge­leitet.“ (§ 24 (3) ÖGDG NRW)


Planungen brauchen fundierte Grundlagen:

Damit Planungen und Umsetzungen auch langfristig effektiv sein können, ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder erforderlich. Ge­sundheitsberichterstattung ist ein wichtiges Instrument für die Arbeit der Ge­sundheitskonferenz. Sie liefert Daten für die Themen, beschreibt Handlungsan­forderungen, macht Fakten transparent und liefert Aussagen, ob Ziele erreicht worden sind.

Die Koordination der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung ist nach § 23 ÖGDG NRW als eigenständige Aufgabe wahrzunehmen. Koordination und Steue­rung können unter den Gegebenheiten der kommunalen Selbstverwaltung und dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gegenüber der freien Wohlfahrt nachhaltig und auf Dauer nur im Konsens der Beteiligten wirkungsvoll realisiert werden. Im Psychiatriebeirat werden die Planungsabsichten und Umsetzungsprozesse zwi­schen den Beteiligten abgestimmt. Mitglieder des Psychiatriebeirates sind Ver­treter der an der Versorgung im Oberbergischen Kreis beteiligten Träger, der Kostenträger, der verschiedenen psychiatrischen Krankenhausabteilungen, der niedergelassenen Ärzteschaft, der Angehörigenverbände, der zuständigen kom­munalen Ämter, der PSAG sowie der kommunalen Mandatsträger. Moderiert wird der Psychiatriebeirat von der Amtsleiterin des Gesundheitsamtes. Die Geschäfts­führung des Beirates liegt beim Psychiatriekoordinator.

Ein wichtiges Instrument im Bereich der Koordination und Steuerung der psychi­atrischen Versorgung ist der Gemeindepsychiatrische Verbund. Das Netzwerk Depression ist eine Untergruppe des Psychiatriebeirates.

Der Arbeitskreis Zahngesundheit im Oberbergischen Kreis wurde 1990 gegründet und engagiert sich seither auf dem Gebiet der Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Mehr dazu

Kontakt

Kommunale Gesundheitskonferenz und Kommunale Gesundheitsberichterstattung (§ 21 ÖGDG NRW)

Psychiatriebeirat