Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Diese Seite teilen:

Die Zuständigkeit erstreckt sich nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) auf verschiedene Angebotstypen (für volljährige Menschen).

Dies sind Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung), anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften / Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, Angebote des Servicewohnens, Ambulante Dienste und Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen). Im Vordergrund steht bei der Tätigkeit der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit erfolgen Regelprüfungen nach abgestuften Zeiträumen und anlassbezogene Prüfungen. Darüber hinaus werden eingehende Beschwerden geprüft, Beratungsgespräche geführt und darauf hingewirkt, dass festgestellte Mängel beseitigt werden.

Die wesentlichen Prüfergebnisse zu den Regelprüfungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden als Ergebnisbericht im Internet-Portal des Oberbergischen Kreises veröffentlicht und sind bei den jeweiligen Einrichtungen hinterlegt.

Neben dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer besteht gegenüber dem Leistungsanbieter eine umfassende Beratungs- und Überprüfungspflicht. Bei Bedarf werden auch Personen und Träger, die den Betrieb einer Einrichtung oder Wohngemeinschaft anstreben, bereits bei der Planung beraten.

Ihre Ansprechpersonen

Es besteht die Möglichkeit, sowohl telefonisch als auch schriftlich Kontakt aufzunehmen. Auch eine persönliche Kontaktaufnahme sowie Ortstermine sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Beratungen und Auskünfte gegenüber Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen und Betreuern erfolgen gebührenfrei.

Leitung

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Lindlar und Marienheide

Bergneustadt, Engelskirchen, Nümbrecht und Wiehl

Morsbach und Reichshof

Gummersbach, Waldbröl, Wipperfürth

Hückeswagen und Radevormwald

Erforderliche Unterlagen

Wer Angebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) betreiben will, hat seine Absicht spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme anzuzeigen. Vorzulegende Unterlagen sollten konkret mit der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen abgestimmt werden.

Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsbericht 2021 - 2022

Tätigkeitsbericht 2023 - 2024

Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!