Altenpflegerin und Senior Frau im Rollstuhl copyright: © Robert Kneschke

Stationäre Pflege

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Reichen die ambulante Pflege in häuslicher Umgebung und/oder die Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung nicht aus um den pflegerischen Bedarf im Einzelfall zu decken, besteht die Möglichkeit einer Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person dabei nicht aus, erhält sie die erforderlichen und angemessenen Pflegeleistungen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ durch das Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.

Eine Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe ist hinsichtlich des Vermögens möglich, wenn dieses bei alleinstehenden Personen 10.000,00 € und bei Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam 20.000,00 € nicht übersteigt.

Die ggf. erfolgende Antragstellung kann schriftlich oder persönlich beim Sozialamt des Oberbergischen Kreis oder den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, in dem die pflegebedürftige Person vor Heimaufnahme ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erfolgen. Dort stehen Ihnen auch ein Pflegeberater/eine Pflegeberaterin für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Wichtig: Für Personen mit Pflegegrad 2 - unabhängig vom Alter - und für Personen mit Pflegegrad 3 bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres ist für die mögliche Übernahme der Kosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung/Pflegewohngemeinschaft eine Stellungnahme der Senioren- und Pflegeberatung zwingend erforderlich. Diese pflichtige Pflegeberatung ist vor Einzug in die Pflegeeinrichtung einzuholen.

Bei der Antragstellung sind Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der pflegebedürftigen Person, gegebenenfalls Betreuungsverfügungen oder Vollmachten sowie Name und Anschrift unterhaltspflichtiger Angehöriger vorzulegen.

Informationen

Ablauf pflichtige Pflegeberatung / Heimnotwendigkeit

Anträge

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Gewährung von Pflegewohngeld

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Übersicht der Einrichtungen

Die stationären Pflegeeinrichtungen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Es sind nur die stationären Pflegeeinrichtungen verzeichnet, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht.

Mit * gekennzeichnete Einrichtungen sind Mitglied in der Arbeitsgruppe "Qualitätsstandard Praxisanleitung".

Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

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Dienstag

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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