Tagespflege
Kann die ambulante Pflege einer pflegebedürftigen Person in ihrer häuslichen Umgebung tagsüber zeitweise (z. B. aufgrund der Berufstätigkeit der Pflegeperson) nicht sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit, eine Tagespflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, erhält sie die erforderlichen und angemessenen Pflegeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen durch das Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.
Die ggf. erfolgende Antragstellung kann schriftlich oder persönlich beim Sozialamt des Oberbergischen Kreis oder den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, in dem die pflegebedürftige Person vor Heimaufnahme ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erfolgen. Dort stehen Ihnen auch ein Pflegeberater/eine Pflegeberaterin für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Bei der Antragstellung sind Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der pflegebedürftigen Person sowie der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad vorzulegen.
Antrag
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen
Einrichtungen der Tagespflege
Kontakt
Sandra Buxel
Moltkestr. 42
3. Obergeschoss, Raum: 3-26
51643 Gummersbach
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