Service-Wohnen

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Das Servicewohnen definiert sich als Wohnform, die zwischen häuslicher und stationärer Versorgung eingebettet ist. Das Ziel dieser Wohnalternative ist, eine möglichst selbstständige Lebensführung in einer eigenen, seniorengerecht gestalteten Wohnung, inklusive Grundservice (in der Regel Hausnotruf und die Vermittlung von Hilfs- und Pflegeleistungen) mit bei zusätzlichem Bedarf frei wählbaren Dienst- und Betreuungsleistungen, zu gewährleisten. Diese Wohnform kann eine stationäre Pflege verzögern bzw. in Einzelfällen auch verhindern und unterstützt gleichzeitig den Wunsch der Pflegebedürftigen nach einer häuslichen Versorgung. Je nach Anbieter ist die Ausgestaltung des Servicewohnens sehr unterschiedlich. Das Angebot erstreckt sich von barrierefreien Wohnungen mit geringer Betreuung bis hin zu einer Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten als Wahlleistung.

Die Vorteile des Servicewohnens sind:

  • Die eigene Selbstständigkeit wird gewahrt

  • Die Wohnung wird den besonderen Anforderungen und Ansprüchen im Alter gerecht

  • Bei Bedarf kann unkompliziert Hilfe in Anspruch genommen werden

  • Im näheren Umfeld leben Menschen gleichen Alters mit ähnlichen Interessen

Die Kosten des Servicewohnens setzen sich in der Regel zusammen aus Kaltmiete, Betriebs- oder Nebenkosten, einer geringen Betreuungspauschale für den Grundservice sowie Kosten für Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme. Hinsichtlich der Höhe der Kosten bestehen bei den im Oberbergischen Kreis angesiedelten Anbietern erhebliche Unterschiede. Mit einzelnen Anbietern bestehen Vereinbarungen als Sozialhilfeträger, dass im Bedarfsfall ungedeckte Kosten übernommen werden. Die Anträge auf Übernahme der ungedeckten Kosten werden im Rahmen der Grundsicherung von den Städten und Gemeinden bearbeitet.

Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis

Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!