Eine braune Geldbörse mit einer Karte darin, die als 'Oberberg Pass' gekennzeichnet ist. Die Karte zeigt eine Landschaft mit Wald und See. copyright: OBK

Oberberg Pass

Mit dem Oberberg Pass können Oberbergerinnen und Oberberger in einfacher Form nachweisen, dass Sie bedürftig sind, um Vergünstigungen und Ermäßigungen zu erhalten.

Ein Anspruch auf vergünstigte Leistungen wird mit dem Ausweis nicht begründet.

Jeder öffentliche und private Leistungsanbieter entscheidet selbst, ob er Passinhaberinnen oder Passinhabern Vergünstigungen und Ermäßigungen anbietet.

FAQ

Einen Oberberg Pass erhalten:

  • Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Bürgergeld, Sozialgeld) bewilligt vom Jobcenter Oberberg. 

  • Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.

  • Empfänger von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG oder von besonderen Leistungen nach § 2 AsylbLG, bewilligt von den Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis. Ausgeschlossen sind Personen, die nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten.

Den Antrag (siehe Download) auf Ausstellung eines Oberberg Passes reichen Sie bitte bei der für die Leistungsgewährung örtlich zuständigen Stellen ein.

  • Sie erhalten Bürgergeld:
    Für Sie ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort zuständig.

  • Sie erhalten Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach den SGB XII:
    Für Sie ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort zuständig.

  • Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    Für Sie ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort zuständig.

Nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben und die zuständige Stelle den Leistungsbezug bestätigt hat, erhalten Sie den Oberberg Pass automatisch per Post!

Der Caritasverband für den Oberbergischen Kreis stellt den Oberberg Pass im Namen des Oberbergischen Kreises auf. Die Ausstellung ist kostenfrei. Für eine Neuausstellung bei Verlust des Ausweises sind allerdings 2 € zu zahlen.

Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Wilhelmstraße 13
51643 Gummersbach

Telefon: 02261 600911
Fax: 02261 600917
E-Mail: markus.augsburger@caritas-oberberg.de 

  • Der Oberberg Pass ist in der Regel ein Jahr gültig.

  • Er kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden.

  • Er gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier.

  • Eine erneute Antragstellung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

Eine Übersicht können Sie im Download-Bereich als PDF herunterladen, speichern und/oder ausdrucken.

Download

Antrag Oberberg Pass

Verzeichnis der Vergünstigungen

Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

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