Vier Holzfiguren, die eine Familie darstellen, stehen innerhalb eines rot-weißen Rettungsrings. Im Hintergrund sind unscharfe Geldscheine zu sehen. copyright: Nadzeya - stock.adobe.com

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung ist eine Unterstützung auf Zeit. Sie hilft Familien und jungen Menschen dabei, eigene Lösungen zu finden und den Alltag wieder selbstständig zu bewältigen. Die Hilfe endet, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Hierbei ist es egal ob die Hilfe ambulant, Teilstationär oder Stationär ist.

In der Hilfe muss die Hilfesuchende Person auch immer mitarbeiten!

Father works at home. Full family stay home. Father freelancer try to work at home with children.

Manchmal gibt es in Familien schwierige Situationen. Zum Beispiel Probleme im Familienalltag, häufiger Streit, wenn Eltern und Kinder sich nicht mehr gut verstehen oder es in der Schule große Schwierigkeiten gibt.

Dann kann die Hilfe zur Erziehung unterstützen. Die Hilfe ist für Eltern, Kinder und Jugendliche. Gemeinsam wird geschaut, was die Familie braucht und welche Unterstützung helfen kann.

Es ist völlig in Ordnung, Hilfe zu suchen. Niemand muss Probleme allein lösen. Hilfe anzunehmen ist ein wichtiger Schritt und kann Familien stärken. Ziel ist es, dass Kinder sich gut entwickeln können und das Zusammenleben in der Familie wieder leichter wird.

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beraten und begleiten Familien dabei. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden.

Wenn Sie sich unsicher in Fragen der Erziehung sind und nicht davon ausgehen Hilfe direkt zu Hause zu brauchen, können Sie sich auch zunächst an eine Erziehungsberatungsstelle im Oberbergischen Kreis wenden.

Häufige Fragen

1. Kontaktaufnahme
Sie wenden sich an Ihre Ansprechperson und erzählen, wobei Sie gegebenenfalls Unterstützung brauchen. Ihre Ansprechperson finden Sie über den ASD-Finder (Siehe Online-Dienstleistung)

2. Erstgespräch
In einem persönlichen Gespräch, im Büro oder bei Ihnen zu Hause wird die aktuelle Situation besprochen. Gemeinsam werden die Wünsche und Sorgen der Familie betrachtet.

3. Weitere Gespräche
Je nach Situation finden weitere Gespräche statt. Diese können mit der gesamten Familie oder mit einzelnen Familienmitgliedern geführt werden, um die Lebenssituation besser zu verstehen.

4. Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Wenn Sie Unterstützung brauchen und auch Ihre Ansprechperson einen Hilfebedarf sieht, erhalten die Sorgeberechtigten die Antragsunterlagen.

5. Prüfung und Teamentscheidung
Die Fachkräfte besprechen gemeinsam, welche Hilfe am besten zur Familie passt. Dabei werden die Wünsche und Bedürfnisse der Familie berücksichtigt.
Nach der Entscheidung wird die passende Hilfe bewilligt. Die Familie wird über die weitere Vorgehensweise informiert und die Unterstützung kann beginnen.

Für ambulanten Angebote, wie eine Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder eine ambulante Familientherapie fallen keine Kosten für Sie an.

Sollte eine teilstationäre Maßnahme für Ihr Kind zum Beispiel in Form einer Tagesgruppe, 5-Tage-Gruppe oder ein Internat in Frage kommen, so wird gem. § 91-94 SGB VIII ein Kostenbeitrag der Eltern erhoben, der sich an dem Netto-Einkommen des Vorjahres der Eltern errechnet. Dieser wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe berechnet und die Zahlungsinformation wird an die Eltern versandt.

Kann ein junger Mensch nicht mehr zu Hause leben, so kann eine Vollstationäre Hilfe in Anspruch genommen werden.
Bei dieser Form der Hilfe wird ebenfalls gem. § 91-94 SGB VIII ein Kostenbeitrag der Eltern erhoben, der sich an dem Netto-Einkommen des Vorjahres der Eltern errechnet. Ebenso wird der Unterhalt und das Kindergeld in der wirtschaftlichen Jugendhilfe verwaltet.

Wenn eine Hilfe bewilligt wird, werden die wichtigsten Informationen zur Situation der Familie oder des jungen Menschen ohne persönliche Daten an passende Hilfeträger weitergegeben.

Die Hilfeträger prüfen, ob sie eine passende Hilfe anbieten können. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) entscheidet anschließend gemeinsam mit der Familie oder dem jungen Menschen, ob das Angebot geeignet ist.

Bei einem ersten Hilfeplangespräch lernen sich Familie, Hilfeträger und Mitarbeiter des ASD kennen und vereinbaren die nächsten Schritte.

Bei ambulanten Hilfen findet die Unterstützung meist zu Hause statt.

Bei stationären Hilfen kann der junge Mensch die Einrichtung vorher kennenlernen und mitentscheiden, ob sie passend ist.

Während der Hilfe wird regelmäßig gemeinsam geprüft, ob die Unterstützung weiterhin benötigt wird. Wenn die Ziele erreicht sind, wird die Hilfe beendet.

Ein Hilfeplan wird in einem Hilfeplangespräch erstellt.

In dem Hilfeplangespräch besprechen alle Beteiligten das Ziel, wobei die ausgewählte Hilfe unterstützen soll.

Jedes Ziel wird positiv formuliert und mit einem Zeitpunkt versehen, bis wann es erreicht werden soll. Es beschreibt, was sich in der Familie verbessern soll oder wobei der junge Mensch Unterstützung erhalten soll.

Im Hilfeplan werden bis zu drei Hauptziele vereinbart. Damit diese leichter erreicht werden können, werden zu jedem Hauptziel bis zu drei Etappenziele festgelegt. Schritt für Schritt helfen diese dabei, das Hauptziel zu erreichen.

Wichtig ist, dass Ziele zwar mit einem Zeitpunkt versehen werden, aber nicht um jeden Preis erreicht werden müssen. Während der Hilfe kann sich zeigen, dass ein Ziel mehr Zeit benötigt oder weitere Schritte notwendig sind. Dann können die Ziele gemeinsam angepasst oder im nächsten Hilfeplan verändert werden. Manchmal braucht eine Familie oder ein junger Mensch einfach mehr Zeit oder eine andere Unterstützung, damit sich die Situation verbessern kann.

Ein Hilfeplan wird in einem Hilfeplangespräch erstellt.

In dem Hilfeplangespräch besprechen alle Beteiligten das Ziel, wobei die ausgewählte Hilfe unterstützen soll.

Jedes Ziel wird positiv formuliert und mit einem Zeitpunkt versehen, bis wann es erreicht werden soll. Es beschreibt, was sich in der Familie verbessern soll oder wobei der junge Mensch Unterstützung erhalten soll.

Im Hilfeplan werden bis zu drei Hauptziele vereinbart. Damit diese leichter erreicht werden können, werden zu jedem Hauptziel bis zu drei Etappenziele festgelegt. Schritt für Schritt helfen diese dabei, das Hauptziel zu erreichen.

Wichtig ist, dass Ziele zwar mit einem Zeitpunkt versehen werden, aber nicht um jeden Preis erreicht werden müssen. Während der Hilfe kann sich zeigen, dass ein Ziel mehr Zeit benötigt oder weitere Schritte notwendig sind. Dann können die Ziele gemeinsam angepasst oder im nächsten Hilfeplan verändert werden. Manchmal braucht eine Familie oder ein junger Mensch einfach mehr Zeit oder eine andere Unterstützung, damit sich die Situation verbessern kann.

Alle Hilfen haben das Ziel, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen, Ressourcen zu stärken und eine positive Entwicklung zu fördern. Die Auswahl der Hilfe erfolgt gemeinsam mit der Familie und den Fachkräften des Jugendamtes im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens.

Nanny McPhee

Aus dem Film "Eine zauberhafte Nanny

Wenn ihr mich braucht, aber nicht wollt, dann muss ich bleiben. Wenn ihr mich wollt, aber nicht braucht, dann muss ich gehen.

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Kreisjugendamt

Hauptstelle
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!