- Aktuelles
- Service
- Themen
- Der Kreis
- Karriere
copyright: Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu
Vormundschaft
Eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird seitens des Familiengerichts angeordnet, wenn die Kindeseltern aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind.
Im Rahmen der Vormundschaft oder Pflegschaft übernimmt der Vormund/Pfleger die rechtliche Vertretung des jungen Menschen und setzt sich für die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen ein. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam mit dem jungen Menschen getroffen.
Gesetzliche Vormundschaft
Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter wird das Jugendamt kraft Gesetzes, ohne Entscheidung des Familiengerichts, Vormund. Der minderjährigen Mutter steht, gemeinsam mit dem Vormund, die Personensorge ihres Kindes zu, nicht aber die rechtliche Vertretung.
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Vormundschaft gehören die Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Zudem trifft der Vormund zusammen mit der Mutter alle wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen.
Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter.
Bestellte Vormundschaft oder Pflegschaft
Sind Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, so benötigen die Kinder bzw. Jugendlichen einen Vormund oder Pfleger. In diesen Fällen wird seitens des Familiengerichts eine andere Person beauftragt, das Sorgerecht ganz oder teilweise für das minderjährige Kind auszuüben. Es wird eine Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet.
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes bzw. Jugendlichen, er hat das Recht und die Pflicht, Kontakte mit seinen Mündeln zu pflegen und achtet u.a. auf:
-
die Beteiligung des jungen Menschen
-
die Schulbildung
-
die rechtliche Vertretung
-
eine passgenaue Unterbringung
-
eine medizinische Versorgung
-
eine Zusammenarbeit mit Familiengerichten und anderen Akteuren der Jugendhilfe zum Wohle des jungen Menschen
Der Pfleger oder Ergänzungspfleger ist für die ihm übertragenen Wirkungskreise zuständig.
Vormund oder Pfleger werden vom zuständigen Familiengericht bestellt. Die Vormundschaften oder Pflegschaften bestehen für die Dauer der Bestellung durch das Familiengericht und/oder enden automatisch mit Volljährigkeit des Jugendlichen.
Kontakt
Sie sind bereits als Vormund bestellt und üben die Tätigkeit ehrenamtlich oder berufsmäßig aus? Haben Interesse ehrenamtlich eine Vormundschaft zu übernehmen? Oder möchten sich näher mit dem Thema Vormundschaft und Ehrenamt beschäftigen?
Die Koordinierungsstelle des Fachdienstes Vormundschaften berät, begleitet und unterstützt alle Personen, welche eine Vormundschaft/Pflegschaft ehrenamtlich oder berufsmäßig führen.
Teamleitung
Frau Ute Wilczek
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Team Süd für die Kommunen Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl.
Karin Althoff
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Thomas Bech
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Lisa Marie Pütz
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Nicole John
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Christine Zimmermann
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Team Nord für die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar und Marienheide.
Jennifer Buschmann
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Antje Dittl
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Olesja Patzke
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Team für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Thomas Bech
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Jennifer Buschmann
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Olesja Patzke
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Lisa Marie Pütz
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Kreisjugendamt
51643 Gummersbach
Servicezeiten
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!
Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!