Juleica
Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber.
Um die Juleica online beantragen zu können, muss
-
eine Jugendleiterausbildung nach den Richtlinien von NRW absolviert worden sein.
-
die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Stunden) bescheinigt werden.
-
eine tatsächliche (ehrenamtliche) Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem öffentlichen oder freien Träger nachgewiesen werden.
-
das 16. Lebensjahr vollendet worden sein.
Das Kreisjugendamt bietet jedes Jahr eine Jugendleiterschulung an. Teilnehmen können interessierte Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die ehrenamtlich mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten (z.B. Organisation von regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden und Ferienfreizeiten).
Jugendleiter, die eine Jugendleitercard besitzen, müssen sich regelmäßig fortbilden. Daher bietet das Kreisjugendamt auch Auffrischungsveranstaltungen an.
Es werden folgende Schulungen und Veranstaltungen angeboten: Grundschulung 2026 und Auffrischungsseminar 2026