Leitbild Kinderschutz
Leitbild Kinderschutz
des Kreisjugendamtes Oberbergischer Kreis
Grundlagen und Erläuterungen
Präambel
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist das oberste Ziel der Arbeit des Kreisjugendamtes Oberbergischer Kreis.
§ 8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe und das Bundeskinderschutzgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz bilden die gesetzlicheGrundlage unserer Arbeit.
Die gesetzlichen Aufgaben werden durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und das Landeskinderschutzgesetz NRW im Sinne eines wirksamen Kinderschutzes weiterentwickelt.
Das Kreisjugendamt hat zur Erstellung des Leitbildes und der Leitlinien für Schutzkonzepte eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, welche das Thema Kinderschutz aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Wir überprüfen unser Leitbild kontinuierlich und schreiben es bei Bedarf fort.
Unser Leitbild Kinderschutz richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und verankert die Grundsätze zum Schutz junger Menschen zur Stärkung unserer gemeinsamen Haltung im Kinderschutz.
In der Zusammenarbeit mit freien Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern ist es uns wichtig, dass deren Grundhaltung im Kinderschutz mit unseren sechs Grundsätzen übereinstimmt.
Leitbild Kinderschutz in sechs Grundsätzen
Respektvolle und Wertschätzende Haltung
(Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt)
Das Fundament unseres Handelns ist die respektvolle und wertschätzende Haltung. Wir betrachten die individuelle Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrer Gesamtheit und stärken deren Fähigkeiten und Ressourcen. Wir achten die Kompetenz und Erfahrung der freien Träger der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe und weiterer Kooperationspartnerinnen und –partner.
Verantwortungsgemeinschaft
(Wir setzen uns gemeinsam für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein)
Die internen und externen Beteiligten im Kinderschutz bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Gelingender Kinderschutz basiert auf der Grundlage eines interdisziplinären Verständnisses dieser Verantwortungsgemeinschaft. Darunter verstehen wir die Einbindung und Nutzung der unterschiedlichen Kompetenzen und Strukturen aller Beteiligten im Kinderschutz und pflegen ein konstruktives Miteinander.
Partizipation
(Wir ermöglichen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien mitzubestimmen)
Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist ein grundlegendes Prinzip im Schutzauftrag, um Transparenz, Mitwirkung und Lösungsorientierung zu gewährleisten. Wir beteiligen Kinder und Jugendliche und Familien entsprechend dieses Prinzips in allen sie betreffenden Angelegenheiten und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form. Insbesondere Kinder und Jugendliche werden von uns darin unterstützt ihre Rechte wahrzunehmen.
Kinderrechte
(Wir stellen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt unserer Arbeit)
Unsere pädagogische Arbeit basiert auf den Schutzrechten der UNKinderrechtskonvention, welche der besonderen Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. Kinder und Jugendliche sind autonome Persönlichkeiten und haben ein eigenes Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen.
Diversitätsbewusstsein
(Wir setzen uns für Vielfalt und Offenheit ein)
Diversität und Inklusion sind komplementär zueinander zu verstehen: Für die erfolgreiche Inklusion von Menschen bauen wir die sozialen und strukturellen Hürden, die durch Diversität entstehen, ab. Wir respektieren individuelle und kulturelle Vielfalt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Sexualität, Alter, Religion, Behinderung und chronischer Krankheiten und fördern die lebensphasen- und familienorientierte Chancengleichheit.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
(Wir wollen Kindern und Jugendlichen in Notsituationen helfen und vor Gewalt schützen)
Ziel unserer Arbeit ist es, Kinder und Jugendliche vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt zu schützen. Aufgrund dessen bilden wir uns zu allen Gefährdungsformen regelmäßig fort. Wir setzen uns mit den Themen Macht, Gewalt, Nähe, Distanz und Kritik auseinander und entwickeln daraus unseren Verhaltenskodex. Jede Abteilung verfügt über einen eigenen Handlungsrahmen zum Schutz vor Gewalt- und Machtmissbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.