Abholung eines bereits beantragten Führerscheins

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Sofern Sie sich nicht für den Direktversand Ihres Führerscheins an Ihre Meldeanschrift entschieden haben oder ein Direktversand nicht möglich war, müssen Sie Ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach abholen.

Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Für die Abholung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • gültiges amtliches Ausweisdokument
  • TÜV-Bescheinigung (bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse)
  • alter Führerschein (sofern vorhanden)
     

Zusätzliche Unterlagen bei Abholung mit Vollmacht:

  • schriftliche Vollmacht (formlos oder Vordruck)
  • Ausweisdokument des Abholers
  • Ausweisdokument des Antragsstellers (Kopie ausreichend)

Online-Dienstleistungen

Downloads

Vollmacht zur Abholung

Führerschein <p>§ 25 FeV</p> /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-abholung-eines-bereits-beantragten-fuhrerscheins/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Führerscheinstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 – 12:15 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Telefon: 02261 88-7233

Telefonisch dienstags und mittwochs von 13:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.

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