Karteikartenabschrift beantragen

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Die Führerscheindaten aller Führerscheine, welche bis 1998 ausgestellt wurden (graue oder rosafarbene Führerscheine sowie Führerscheine der DDR) sind nur lokal bei derjenigen Behörde gespeichert, welche den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat.

Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, die ihren Führerschein damals im Oberbergischen Kreis (OBK) erworben haben, inzwischen jedoch außerhalb des Oberbergischen Kreises wohnen, benötigen daher bei der Bearbeitung eines Antrags durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde (z. B. im Rahmen des Pflichtumtauschs) eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus der Führerscheindatei und dient als Nachweis über die erteilten Fahrerlaubnisklassen und Führerscheindaten.

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersandt. Bitte setzen Sie sich wegen des weiteren Vorgehens mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.

Fahrerlaubnis /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-karteikartenabschrift-beantragen/index.shtml.de
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