Ausfuhr-Kennzeichen / Zollkennzeichnen

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Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland überführen.

  • Ihr Erst-Wohnsitz ist im Oberbergischen Kreis

  • oder Sie wohnen im Ausland, und das Fahrzeug steht im Oberbergischen Kreis

Eine Vorführung des Fahrzeuges ist ab dem 15.03.2023 zur Identitätsprüfung zwingend notwendig.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Identität und den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges durch den Fahrzeughändler schriftlichundmittels Fotos des Fahrzeuges sowie der Fahrzeugidentitätsnummer (FIN) bestätigen lassen. Alternativ kann diese Bestätigung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüforganisation erfolgen. Beide Nachweise (nicht älter als 7 Tage) sind bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens vorzulegen.

Außerdem ist der Kaufvertrag oder die Ankaufsrechnung beizufügen. 

Wird das Fahrzeug in ein Nicht-EU-Land ausgeführt, ist der Verzollungsnachweis vom Zollamt vorzulegen.

  • Buchen Sie einen Termin fürZoll-Kennzeichen.

Erforderliche Unterlagen:

A.   Export - Gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • TÜV-Nachweis

  • Kaufvertrag oder Rechnung, wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist

  • Personalausweis / ausländischer Pass (Original)

  • Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)

  • SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)

  • Ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt

  • Kennzeichen (bei angemeldetem Fahrzeug)


B.  Export - Fabrikneues Fahrzeug aus Deutschland

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeug-Herstellers (CoC-Papier)

  • Kaufvertrag oder Rechnung, wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist

  • Personalausweis / ausländischer Pass (Original)

  • Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)

  • SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)

  • Ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt


C.  Export - Gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland

Notwendige Unterlagen:

  • die vollständigen ausländischen Fahrzeug-Dokumente

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeug-Herstellers (CoC-Papier) oder Vollabnahme

  • TÜV / HU mindestens gültig für die Laufzeit des Zoll-Kennzeichens

  • Bei ausländischem TÜV: mindestens gültig für die Laufzeit minus 1 Kalendermonat

  • Kaufvertrag oder Rechnung

  • Personalausweis / ausländischer Pass (Original)

  • Versicherungs-Bestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Zoll-Kennzeichen)

  • SEPA-Lastschriftmandat (für 1 Monat Kfz-Steuer)

  • ohne IBAN: vorab mit den Fahrzeug-Papieren zum Zollamt

  • Kennzeichen (bei angemeldetem Fahrzeug)

Besonderheit:

wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:

  • Formular "Erfassung eines Empfangsberechtigten" ausfüllen (siehe unten)

Online-Dienstleistungen

Downloads

Erfassung eines Empfangsberechtigten

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

SEPA-Lastschriftmandat

Ausfuhrkennzeichen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-kfz/kfz-ausfuhr-kennzeichen-zollkennzeichnen/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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