Finanziertes Fahrzeug

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Bitte beachten Sie: Die ZB II muss IMMER nach Gummersbach geschickt werden!

Oberbergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach

Sie können trotzdem Ihren Termin in einer Nebenstelle buchen.

Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II = ZB II
(nachfolgend ZB II genannt)
 

  • Bank oder Autohaus als Eigentümer
    Bei einem finanzierten Fahrzeug ist eine Bank oder ein Autohaus Eigentümer des Fahrzeuges. Deshalb wird die ZB II dort aufbewahrt. Sie gilt als Eigentumsnachweis.
     

  • Finanzierter Kauf – Zustellung der ZB II an das Straßenverkehrsamt
    Bei einem finanzierten Kauf über ein Autohaus wird Ihre ZB II zusammen mit weiteren Unterlagen direkt an das Straßenverkehrsamt geschickt, damit Sie Ihr Fahrzeug zulassen können. Die Zustellung dauert meist 8 bis 10 Tage.
     

  • ZB II anfordern
    Bei einigen anderen Vorgängen muss ebenfalls die ZB II hier vorliegen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn darin etwas eingetragen werden muss, zum Beispiel bestimmte technische Änderungen oder die Veränderung von Saison oder bei Namensänderung. In solch einem Fall fordern Sie die ZB II im Voraus bei der Bank an. Sie wird dann an das Straßenverkehrsamt geschickt und hier für Sie sicher verwahrt. Die Zustellung dauert meist 5 bis 10 Tage.

Online-Dienstleistung

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

07:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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